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  • 01.05.2005 | Fallbeispiel/Kapitalsplitting

    Scheidung mit Folgen: Vorsicht beim Umgang mit Lebensversicherungen!

    von Finanzberater Michael Vetter, Dortmund

    Neben Arbeitslosigkeit und Schulden gehören Scheidungen mittlerweile zu den wichtigen Motiven für vorzeitige Kündigungen von Lebensversicherungsverträgen. Vor einer solchen Kündigung sollten aber verschiedene Faktoren beachtet werden, die „Praxisführung professionell“ am nachfolgenden Fallbeispiel aufzeigt.  

    Zuordnung von Praxis und Vermögen nach der Scheidung

    Karl und Sabine E. waren sich schnell einig: Bei ihrer Scheidung sollte weder „schmutzige Wäsche gewaschen werden“ noch sollte es Probleme bei der finanziellen Auseinandersetzung einschließlich des Zugewinn- und des Versorgungsausgleichs geben.  

     

    Die physiotherapeutische Praxis gehört derzeit beiden Ehepartnern. Nach der Scheidung soll sie von Karl E. übernommen werden. Als Ausgleich muss Karl E. einen angemessenen finanziellen Anteil aus dem fiktiven Verkaufserlös innerhalb eines vertretbaren Zeitraums in mehreren Raten auf das Konto seiner Frau übertragen. Diesen Betrag finanziert E. durch ein Darlehen seiner Hausbank. Die später fälligen Zins- und Tilgungsleistungen für dieses Darlehen, so ist die Planung, werden innerhalb des Cash-Flow durch die Praxis aufgebracht.  

     

    Durch die zwischen den Eheleuten getroffene Vereinbarung der Zahlung in mehreren Schritten wird die Liquiditätslage der Praxis geschont, so dass deren Bestand und die damit verbundenen Arbeitsplätze durch die Scheidung nicht gefährdet werden. Daneben stehen weitere Vermögenswerte zur Disposition: sowohl die privat genutzte Immobilie als auch das vermietete Mehrfamilienhaus sollen in den kommenden Monaten verkauft werden. Dabei soll keinerlei Zeitdruck entstehen, damit der erwartete Verkaufserlös möglichst nahe am derzeitigen Verkehrswert liegt und nicht unnötig Geld verschenkt wird. Nach Abzug der Bankdarlehen erfolgt dann die Aufteilung des Verkaufserlöses jeweils zur Hälfte zu Gunsten beider Ehepartner.