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  • 01.11.2005 | Zukunftssicherung / Kooperationen eingehen

    Das interdisziplinäre Therapiezentrum – Zusammenarbeit mit Gleichgesinnten

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    In der Oktober-Ausgabe wurden vier praxiserprobte Konzepte für Ihre Zukunftssicherung in kompakter Form vorgestellt. In diesem Beitrag greift „Praxisführung professionell“ – wie angekündigt – die konkrete Umsetzung eines „interdisziplinären Therapiezentrums“ auf. Die Bandbreite eines solchen Therapiezentrums reicht von der einfachsten Form – der alleinigen räumlichen Nähe der Kooperationspartner – bis hin zur Rechtsform einer Management-GmbH, die den Therapeuten eine komplette Praxisstruktur bietet.  

    Managementgesellschaft und freiberufliche Praxen

    Bei der Managementgesellschaft gründen die im Therapiezentrum zusammenarbeitenden Therapeuten in der Regel eine GmbH. Diese Gesellschaft erbringt dann Leistungen für die Einzelpraxen, die Praxisgemeinschaft, die Gemeinschaftspraxis (oder auch Partnerschaftsgesellschaft). Das heißt: Die Praxen bleiben unterhalb des Dachs der GmbH weiterhin selbstständig. Das Leistungsspektrum der GmbH erstreckt sich jedoch von der Vermietung (zum Beispiel von Immobilien, der Einrichtung) bis hin zu Dienstleistungen (Beschäftigung von Hilfskräften).  

     

    Beispiel

    Ein Physiotherapeut (P), ein Logopäde (L) und ein Ergotherapeut (E) wollen ein Therapiezentrum eröffnen. Dazu ist der Kauf einer Praxisimmobilie und die Einstellung von gemeinschaftlichem Hilfspersonal geplant.  

     

    Die Therapeuten können eine Management-GmbH gründen, bei der alle drei als Gesellschafter (und Geschäftsführer) angestellt sind. Die Gesellschaft erwirbt eine entsprechende Praxisimmobilie und stattet die Praxen mit Einrichtungen aus. Immobilie und Einrichtungen werden dann weiter an die einzelnen Praxen der Therapeuten vermietet. Zudem beschäftigt die GmbH Personal, das für die einzelnen Praxen bestimmte Dienstleistungen (Terminvereinbarung, Reinigung etc.) erbringt.  

    • Vorteile: Dadurch, dass die Therapeuten bei der GmbH angestellt sind, ergibt sich über die Gehaltszahlung die Möglichkeit der sozialen Absicherung (Kranken- und Rentenversicherung). Auch Tantiemen können bezahlt oder ein Dienstwagen gestellt werden. Es ist sogar denkbar, dass der Ehegatte eines Therapeuten Geschäftsführer wird. Zudem können an dieser GmbH auch Kinder, Eltern oder auch andere Personen beteiligt werden, womit sich im Fall von Darlehen an die GmbH oder etwaiger stiller Beteiligungen die Möglichkeit der Einkünfteverlagerung auf andere Personen und damit die Möglichkeit einer Steuerersparnis ergibt. Neben der Management-GmbH bleiben die einzelnen Praxen der Therapeuten bestehen.

     

    • Nachteile: Die Gründung einer GmbH ist jedoch mit erhöhten Kosten verbunden – eine Mindestkapitaleinlage von 25.000 Euro ist Gründungsvoraussetzung. Außerdem wird neben der Körperschaftsteuer Gewerbesteuer fällig. Letztere kann aber wiederum als Betriebsausgabe abgezogen werden.

     

    Modell einer Management-GmbH

    Therapiezentrum-GmbH

    Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Therapeuten eine GmbH gründen, bei der die Gesellschaft mit den Krankenkassen abrechnet. Dabei müssen die einzelnen Therapeuten im Beispiel P, L und E als fachliche Leiter gegenüber der Krankenkasse auftreten. Beachten Sie dazu jedoch die Zulassungsbedingungen (Punkt I.4 bzw. I.5) im Online-Service, Rubrik „Gesetze, Richtlinien und Entwürfe“.  

    Bürogemeinschaft