26.05.2011 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Größere Therapiepraxen arbeiten meist nicht nur mit angestellten Mitarbeitern, sondern beschäftigen Therapeuten auch als freie Mitarbeiter. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat im Eilverfahren eine Forderung der Deutschen Rentenversicherung gegenüber einer physiotherapeutischen Einrichtung bestätigt, bei der es um die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in fünfstelliger Höhe geht. Auch das LSG sah die als freie Mitarbeiter beschäftigten Therapeuten als Scheinselbstständige an ...
26.05.2011 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der eigenmächtige Urlaubsantritt eines Angestellten ohne Einwilligung seines Arbeitgebers rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche, fristlose Kündigung. Die gebotene Interessenabwägung im Einzelfall kann ...
26.05.2011 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers bei dem betreffenden ...
25.05.2011 · Fachbeitrag ·
Praxiskosten
Sie können in Ihrer Praxis eine Menge Heizkosten einsparen (und gleichzeitig die Umwelt schonen), wenn Sie nur bei Anwesenheit heizen. Mit einer zeitprogrammierbaren Einzelraumregelung kann die Temperatur in bis zu acht Räumen nutzungsabhängig und individuell mit Zeit- und Temperaturprogrammen geregelt werden. „Praxisteam professionell“ hilft Ihnen, mit den folgenden Informationen bares Geld zu sparen!
25.05.2011 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Verstößt einer Ihrer Mitarbeiter gegen ein in Ihrer Praxis bestehendes Rauchverbot, kann dies eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Diese setzt allerdings in der Regel eine vorherige ...
25.05.2011 · Fachbeitrag ·
Asthma bronchiale
Atemphysiotherapie kann ein wichtiger Bestandteil des therapeutischen Konzepts für Asthma-Patienten sein. Zunehmend mehr Daten weisen darauf hin, dass von Physiotherapeuten in der Atemtechnik geschulte Patienten ...
25.05.2011 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Wer chronische und schwere Vorerkrankungen verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz. In einem solchen Fall hat eine Versicherung das Recht, Leistungen zu verweigern, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervorgeht. Nach Auffassung des Gerichts spricht in diesen Fällen vieles für eine arglistige Täuschung, sodass die Versicherung nachträglich den Versicherungsvertrag anfechten darf (Az: 7 U 90/09).