29.04.2010 · Fachbeitrag ·
Entgeltfortzahlung
Kranke Mitarbeiter kosten Sie gleich doppelt Geld. Einerseits sind Sie nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verpflichtet, für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit das Gehalt fortzuzahlen. Zusätzlich müssen Sie jedoch die ausfallende Arbeitsleistung ausgleichen, indem Sie anderen Mitarbeitern Überstunden zahlen oder über eine Zeitarbeitsfirma eine Ersatzkraft anheuern. Die folgenden fünf Tipps helfen Ihnen, Geld zu sparen.
29.04.2010 · Fachbeitrag ·
Privatabrechnung
Eine Kostenerstattung für manuelle Therapie kann von der privaten Krankenversicherung nicht auf die beihilfefähigen Höchstsätze gekürzt werden. Die beihilfefähigen Höchstsätze stellen keinen Anhaltspunkt für ...
01.04.2010 · Fachbeitrag ·
Finanzplanung
Insbesondere Heilmittelpraxen sind von der durch die Finanzkrise bestehenden Zurückhaltung der Bankinstitute bei der Kreditvergabe betroffen. Interessante und vor allem realistische Finanzierungsalternativen sind ...
01.04.2010 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Wenn Sie auch Teilzeitkräfte in Ihrem Betrieb beschäftigen, werden Sie sicher bald häufiger mit dem Faktorverfahren zu tun bekommen. Durch diese neue Besteuerungsvariante soll der Splitting-Vorteil, der durch die gemeinsame Besteuerung von Eheleuten entsteht, auf beide Ehepartner verteilt werden, um Arbeitsanreize für den Zweitverdiener zu schaffen.
01.04.2010 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Chaotische Winterverhältnisse haben in den vergangenen Monaten zu einer beispiellosen Anzahl von Unfällen geführt. In den meisten Fällen blieb es zum Glück bei ärgerlichen Blechschäden. Unter Umständen haben Sie ...
01.04.2010 · Fachbeitrag ·
Arbeiten im Ausland
Ob Metropolen-Leben in der Melbourner City oder die Abgeschlagenheit des Outbacks: Unter der Sonne Australiens zu leben, ist für viele Menschen ein Traum. 26.500 Deutsche sind laut dem Statistischen Bundesamt allein in ...
01.04.2010 · Fachbeitrag ·
Verhaltensknigge
Obwohl das Grüßen, Begrüßen und Vorstellen etwas ist, das jeder von uns tagtäglich tut, besteht gemeinhin Nachholbedarf, was die Regeln und Gebräuche dieser Handlungen angeht. Ganz besonders deutlich wird dies beim Thema „Vorstellen“: Alsbald wird es in einer Runde verdächtig stumm, wenn es darum geht, einen Hinzukommenden den Anwesenden vorzustellen. „Praxisführung professionell“ stellt Ihnen in dieser und in der kommenden Ausgabe die Grundregeln des Grüßens, Begrüßens und Vorstellens vor.