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  • 01.04.2010 | Finanzplanung

    Zinsgünstige Finanzierungsalternativen für Heilmittelpraxen

    von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund

    Insbesondere Heilmittelpraxen sind von der durch die Finanzkrise bestehenden Zurückhaltung der Bankinstitute bei der Kreditvergabe betroffen. Interessante und vor allem realistische Finanzierungsalternativen sind öffentliche Förderprogramme, die - je nach Qualität der Kreditwürdigkeit der jeweiligen Praxis - meist günstige Kreditkosten bieten. Vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann auf diese öffentlichen Finanzierungsbausteine im Rahmen einer finanziell tragbaren Gesamtfinanzierung kaum mehr verzichtet werden. „Praxisführung professionell“ zeigt Ihnen, welche Förderprogramme für therapeutische Praxen sinnvoll sind, wie Sie diese nutzen können und wie Sie Ihre Finanzplanung vorbereiten.  

    Sinnvolle Förderprogramme für therapeutische Praxen

    Als einer der größten Kreditgeber öffentlicher Mittel gilt die KfW-Mittelstandsbank, die durch ihre Produktvielfalt in der Lage ist, fast jede wirtschaftlich vertretbare Investitionsmaßnahme von Praxen in unterschiedlicher finanzieller Größenordnung zu begleiten. Bei der Beantragung dieser Kreditmittel sind die herkömmlichen Bankinstitute grundsätzlich einzubinden („Hausbankprinzip“). Ob und in welchem Umfang eine aktive Unterstützung bei der Auswahl geeigneter öffentlicher Mittel angeboten wird, hängt von der jeweiligen Bank ab.  

     

    Förderprogramm der KfW-Mittelstandsbank

    • So bietet das KfW-Sonderprogramm Praxisinhabern auch im Jahr 2010 Kredite für Investitionen an, die eine mittel- oder langfristige Finanzierung erfordern und die einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen. Zur Absicherung werden bankübliche Sicherheiten erwartet, die mit der jeweiligen Hausbank zu vereinbaren sind.

     

    • Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit stellt der Unternehmerkredit dar, mit dessen Hilfe Investitionsmaßnahmen durchgeführt und vorübergehende Liquiditätsengpässe ausgeglichen werden können. Dabei lässt diese Finanzierungsvariante verschiedene Vertragsgestaltungen zu: Neben Zinsbindungen von bis zu zehn oder zwanzig Jahren ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit ebenso möglich wie vorzeitige Tilgungen. Auch hier bestehen durchaus Verhandlungsspielräume bei den jeweiligen Sicherheiten, die sich ebenfalls nach den individuell mit der Bank getroffenen Vereinbarungen richtet.

     

    • Eine weitere Möglichkeit öffentlicher Finanzierung ist das Unternehmerkapital. Mit diesem Förderprogramm werden von der KfW-Mittelstandsbank langfristige Nachrangdarlehen angeboten, deren wesentliches Merkmal darin besteht, dass der Darlehensgeber im Rang hinter den Forderungen der übrigen Fremdkapitalgeber zurücktritt. Hinzu kommt, dass neben der persönlichen Haftung der natürlichen Person als Endkreditnehmer in der Regel keine zusätzlichen Sicherheiten erforderlich sind. Diese Produktfamilie soll helfen, die unterschiedlichen Entwicklungsstufen einer Praxis finanziell zu begleiten.

    Beachten Sie: Selbstverständlich bieten auch weitere Förderbanken, die sich vor allem auf die Stabilisierung der regionalen Kreditmärkte spezialisiert haben, interessante Kreditprodukte an. Praxisinhaber sollten ihre Ansprechpartner bei den Bankinstituten hierzu ebenso um eine sorgfältige Beratung bitten wie bei den beschriebenen Finanzierungsprogrammen der KfW-Mittelstandsbank.  

     

    Checkliste: Ihr Weg zu öffentlichen Förderprogrammen

    • Wenden Sie sich dann an den für Sie zuständigen Bankmitarbeiter (bzw. an den dort tätigen Spezialisten für öffentliche Förderprogramme) mit der Bitte, Sie bei der Auswahl der für Ihre Praxis geeigneten Programme und bei der weiteren Beratung zu unterstützen.
    • Stimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater und dem Bankmitarbeiter ab, wie Ihr Finanzierungsplan einschließlich des öffentlichen Geldes konkret aussehen soll und welche Unterlagen und gegebenenfalls Kreditsicherheiten bezüglich der Beurteilung Ihrer wirtschaftlichen Lage (Stichwort: „Bonitätsbeurteilung“) beigebracht werden müssen.
    • Geben Sie Ihrer Bank die Gelegenheit, Ihnen auch eigene Finanzierungsalternativen mit entsprechend vergleichbaren Kreditbedingungen vorzustellen.
    • Sämtliche Überlegungen sollten Sie im Rahmen eines Zeitplans konkretisieren. Berücksichtigen Sie dabei vor allem die Bearbeitungszeiträume der beteiligten Kreditinstitute.

    Finanzplanung zur Unterstützung des Kreditantrags

    Eine sorgfältig aufbereitete Finanzplanung gilt als wesentliche Voraussetzung zur Beantragung öffentlicher Förderkredite. Dazu sollte zunächst mithilfe der Investitionsplanung geklärt werden, welcher Gesamtbetrag zur Finanzierung erforderlich ist und für welche Vorhaben innerhalb des Investitionsplans die jeweiligen Mittel verwendet werden sollen. Sind diese Punkte geklärt, geht es um die Finanzierungsstrategie und hier vor allem um die Frage der Höhe des Fremdkapitals. Neben Bankkrediten und öffentlichen Fördermitteln stehen dazu je nach Situation etwa auch Leasing- oder Beteiligungsfinanzierungen zur Verfügung.