11.10.2011 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Bisher waren sich die Finanzverwaltungen bundesweit darüber einig, dass Behandlungen im Anschluss/Nachgang einer ärztlichen Diagnose umsatzsteuerfrei sind. Wie auf den vorherigen Seiten beschrieben, sollen solche Leistungen ab dem 1. Januar 2012 zumindest mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent besteuert werden. PP zeigt Ihnen, wie Sie die Umsatzsteuerpflicht vermeiden können und gibt Ihnen ein Musterschreiben an die Hand.
06.10.2011 · Fachbeitrag ·
Depression
Ausdauertraining kann bei vielen Patienten mit einer Depression die Symptomatik verbessern. Auch bei Patienten mit einer schweren Depression, die auf eine Behandlung mit einem Antidepressivum nicht ausreichend ...
06.10.2011 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Behandlungen im Anschluss an eine ärztlichen Diagnose, für die die Patienten die Kosten selbst tragen, sind bisher von der Umsatzsteuer befreit. Aus einer unlängst auf Bundesebene abgestimmten grundsätzlichen ...
26.09.2011 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 13. September 2011 erneut entschieden, dass ein Therapeut verpflichtet ist, die ärztliche Verordnung auf Übereinstimmung mit den Heilmittelrichtlinien (HMR) zu überprüfen (Az: B 1 KR 23/10 R). Entspricht die ärztliche Verordnung nicht den HMR und „arbeitet“ der Therapeut gleichwohl das Rezept „ab“, verliert er seinen Anspruch auf Vergütung für den Teil der ärztlichen Verordnung, der nicht richtlinienkonform war.
26.09.2011 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
§ 32 Sozialgesetzbuch (SGB) V legt fest, dass gesetzlich versicherte Patienten einen Anspruch auf Heilmittel haben. Doch was sind Heilmittel im Sinne des SGB?
29.08.2011 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Darf ein bereits zugelassener Therapeut eine Zweitpraxis unter eigenem Namen eröffnen? Oder muss ein zusätzlicher fachlicher Leiter (mit den entsprechenden Voraussetzungen) in der Zweitpraxis eingesetzt werden?
24.08.2011 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Zum 1.7.2011 ist die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung: Die Behandlung darf nur aufgenommen werden, wenn das Rezept korrekt ausgestellt ist. Änderungen sind durch den Arzt mit Stempel, Handzeichen und Datum auf dem Rezept einzutragen. Eine nachträgliche Korrektur des Rezepts nach Rückweisung durch die Krankenkasse ist nicht mehr möglich. PP stellt Ihnen eine Checkliste zum korrekten Ausfüllen von Rezepten zur Verfügung, die Sie auch an zuweisende Arztpraxen geben sollten . Sie ...