29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln – also auch Therapeuten –, sind verpflichtet, der Einkommensteuererklärung (seit 2005) eine Gewinnermittlung auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR“ beizufügen (BFH-Urteil vom
16. November 2011, Az: X R 18/09). Der Vordruck sieht laut BFH eine standardisierte Aufschlüsselung der Betriebseinnahmen und -ausgaben vor, was zu besseren Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten führen soll und damit zur ...
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die einer Grundabsicherung dienen, können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Beiträge der eigenen Kinder!
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29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Rezepte
Zuzahlungen bei Hausbesuchen sind für viele Therapeuten ein kompliziertes Thema. Das ist verständlich, denn die Regelungen können je nach Bundesland und Krankenkasse variieren. Dennoch gibt es grundsätzliche ...
27.03.2012 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Tritt ein Mitarbeiter mit dem Wunsch nach einer schriftlichen Beurteilung an den Therapeuten heran, muss sich dieser zwangsläufig zwei Fragen stellen: Hat der betreffende Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses bzw. eines Zwischenzeugnisses? Und: Welche Formulierungen und Bewertungen der Führung und Leistung sind üblich? Die folgenden Fallbeispiele aus der Praxis geben Antworten.
19.03.2012 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Bisher galt, dass der Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit unbegrenzt fortbesteht. Damit ist nun Schluss. Urlaubsansprüche können bei durchgehender Krankheit nur bis zu 15 Monate nach ...
28.02.2012 · Fachbeitrag ·
Regress
Seit Einführung der Budgetierung und der damit verbundenen Regressangst bei den Ärzten, wiederholt sich jedes Jahr das, was es laut Bundesregierung eigentlich nicht geben dürfte: Im vierten Quartal gehen die ...
28.02.2012 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz [GKV-VStG]) ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Das Gesetz ändert einige Vorschriften im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Auch der Heilmittelbereich ist leider von dem Gesetz betroffen.