21.03.2013 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlage
Angesichts immer weiter steigender Preise für Häuser und Wohnungen in Deutschland befürchten Marktbeobachter, dass zukünftig Immobilienfinanzierungen gegen jede Vernunft zunehmend auch mit geringerem Eigenkapital durchgeführt werden. Bestätigt sich dieser Eindruck, kämen auf die kreditgebenden Banken Probleme zu, da Finanzierungen mit niedrigem Eigenkapital zugleich ein steigendes Kreditausfallrisiko bedeuten. Aber auch aus Sicht von Physiotherapeuten kann eine unterfinanzierte Immobilie teuer ...
21.03.2013 · Fachbeitrag ·
Hausbesuche
Vielen Therapeuten stellt sich die Frage, ob die Anschaffung eines Firmenwagens für Hausbesuche ökonomisch sinnvoll ist oder nicht. Betriebswirtschaftlich ist die Frage einfach zu beantworten, denn schließlich ...
25.02.2013 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
In Vorstellungsgesprächen streiten zwei Interessen miteinander: Sie als Arbeitgeber möchten möglichst viel über Ihren künftigen Mitarbeiter wissen, der Bewerber jedoch möchte seine Privatsphäre schützen und ...
25.02.2013 · Fachbeitrag ·
Rahmenvertrag
Die Physiotherapieverbände einigten sich mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) auf Preiserhöhungen und neue Regelungen in den Bereichen Fortbildungs- und Prüfpflicht. Zum 1. April 2013 treten diese Vereinbarungen für alle Physiotherapeuten in Kraft, die den geltenden Rahmenvertrag der Ersatzkassen anerkannt haben.
25.02.2013 · Fachbeitrag ·
Verordnungen außerhalb des Regelfalls
Zum 1. Januar 2013 hat sich das Verfahren zur Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs geändert, wie wir in der Dezember-Ausgabe von PP berichtet haben. Das haben viele Kassen zum Anlass genommen, auf ihren ...
25.02.2013 · Fachbeitrag ·
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Broschüre herausgebracht, die über die Grenzen interdisziplinärer Zusammenarbeit informiert. Auch Therapeuten erhalten damit wichtige Informationen über ...
25.02.2013 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Am 31. Januar beschloss der Bundestag eine Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), in dem laut § 192 Absatz 8 Krankenversicherungen in dringenden Fällen zwei Wochen Zeit haben (in nicht dringenden vier Wochen), auf Anfragen zur Kostenübernahme von Heilbehandlungen zu antworten. Verstreicht diese Frist, wird bis zum Beweis des Gegenteils durch die Krankenversicherung eine medizinisch notwendige Behandlung angenommen.