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  • · Fachbeitrag · Rahmenvertrag

    Mehr Geld und mehr Sicherheit in Sachen Fortbildungs- und Prüfpflicht für Physiotherapeuten

    | Die Physiotherapieverbände einigten sich mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) auf Preiserhöhungen und neue Regelungen in den Bereichen Fortbildungs- und Prüfpflicht. Zum 1. April 2013 treten diese Vereinbarungen für alle Physiotherapeuten in Kraft, die den geltenden Rahmenvertrag der Ersatzkassen anerkannt haben. |

     

    Neben den Preiserhöhungen sind vor allem die Vereinbarungen zur Fortbildungs- und Prüfpflicht interessant. So wird nach Angaben des Verbands physio Deutschland (ehemals ZVK) ein Fortbildungsausschuss installiert, der ab dem 1. April bei Konflikten im Zusammenhang mit der Fortbildungspflicht angerufen werden kann. Dieser Ausschuss ist auch befugt, Entscheidungen zu treffen. Weiterhin einigten sich die Verbände auf eine Checkliste, die aufzeigt, welche Möglichkeiten Praxen haben, wenn der Arzt fehlerhafte Verordnungen ausstellt. Dadurch sollen Praxen eine verlässliche Hilfestellung erhalten, wenn es um die Frage geht, ob und welche fehlenden bzw. fehlerhaften Angaben ergänzt werden müssen, durch wen und auf welchem Wege Änderungen und Korrekturen vorgenommen werden müssen und bis wann bestimmte Fehler korrigiert werden können. Alle Regelungen zusammengenommen bedeuten eine deutliche Entlastung der Praxen, da eine Vielzahl von unbürokratischen Verfahrensweisen dadurch möglich wird.

     

    PRAXISHINWEIS | Bislang notwendige Korrekturen durch die Praxis des verordnenden Arztes sind dadurch in aller Regel nicht mehr erforderlich. Das soll allen Beteiligten Zeit und Kosten ersparen.

    Die Meldung wurde erst kurz vor Redaktionsschluss bekannt. Wir informieren Sie in der April-Ausgabe von PP ausführlich und stellen die neuen Regelungen im Einzelnen vor.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 1 | ID 38220940