28.11.2014 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Wenn Sie privat versicherte Patienten behandeln, haben Sie sowohl Freiräume (zum Beispiel bei der Preisgestaltung) als auch einen gewissen Mehraufwand. Das sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie Preise kalkulieren. Denn entgegen anderslautender Meldungen gibt es keine Gebührenordnung für Therapeuten. Genausowenig sind Sie an die Beihilfesätze gebunden. Damit Sie nach der Behandlung nicht auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben, sollten Sie sich zudem mit einem Behandlungsvertrag absichern. Zu all diesen ...
28.11.2014 · Fachbeitrag ·
Cloud Computing – Teil 2
In PP 11/2014, Seite 13 hat PP die grundsätzlichen Vor- und Nachteile des Cloud Computing dargestellt. Im Folgenden werden Produkte verschiedener Anbieter genauer präsentiert.
28.11.2014 · Fachbeitrag ·
Versicherungen
Die Anerkennung eines Sturzes auf einer Weihnachtsfeier als Arbeitsunfall kommt nur in Betracht, wenn die Veranstaltung von der Unternehmensleitung als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung betrachtet wird und allen ...
28.11.2014 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Gehört es zur arbeitsvertraglichen Pflicht des Angestellten, Kunden zu informieren und zu beraten, so stellt wiederholt unfreundliches Verhalten gegenüber Dritten eine Pflichtverletzung dar, die der Arbeitgeber abmahnen darf. Wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein entschied, gilt dies auch und insbesondere bei unfreundlichem Verhalten im E-Mail-Verkehr. Denn dabei könne nicht von einem spontanen „Ausrutscher“ die Rede sein, weil die Möglichkeit bestehe, unpassende Formulierungen zu ...
28.11.2014 · Fachbeitrag ·
Familienrecht
Vereinbaren zwei Selbstständige – im vorliegenden Fall eine Physiotherapeutin und ein Zahnarzt – in einem Ehevertrag die Gütertrennung und schließen den Versorgungsausgleich aus, so hat dies bei einer Scheidung ...
28.11.2014 · Fachbeitrag ·
Strafrecht
Die Tätigkeit eines reinen „Wunderheilers“ ist von der Berufsfreiheit geschützt und auch ohne Erlaubnis grundsätzlich nicht verboten. Dies hat das Amtsgericht Gießen mit aktuellem Urteil vom 12.
28.11.2014 · Fachbeitrag ·
Kredite
Kreditnehmer können wahrlich nicht klagen: Je nach Bank müssen sie derzeit nicht mehr als drei bis vier Prozent Zinsen bei Geschäftskrediten und langlaufenden Darlehen zahlen. Vorausgesetzt natürlich, die Kreditwürdigkeit lässt dies zu und Praxisinhaber verhandeln ab sofort mit ihren Kreditgebern über mögliche Umschuldungen bereits bestehender Darlehen.