22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Wirtschaftliche Lage
Die Anzahl der Physiotherapieverordnungen steigt seit mehreren Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2014 stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen dafür um 6,41 Prozent. Auch Ergotherapeuten und Podologen werden immer häufiger bemüht. Das wirkt sich aber nicht notwendigerweise positiv auf ihre wirtschaftliche Situation aus. Gegen den Trend sinkt die Zahl der Logopädieverordnungen.
22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Aktuelles Urteil
Physiotherapeutische Leistungen sind als Heilbehandlungen bekanntermaßen weitgehend umsatzsteuerfrei. Der Fiskus legt den Begriff „Heilbehandlung“ allerdings sehr eng aus. Geht es nach dem Finanzamt, ist jede ...
22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Bei der Physio-Praxis interessiert sich das Finanzamt regelmäßig dafür, ob auch gewerbliche Einkünfte vorliegen. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt stellt nun klar: Auch medizinisches Gerätetraining (MGT) kann ...
22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Selbsttest
Unsere therapeutische Leistung ist eine Dienstleistung. Deshalb gelten auch für die Physiotherapie fast alle Gesetze, die grundsätzlich in der Dienstleistungsbranche relevant sind. Um diesen Charakter zu erfüllen, müssen wir uns mit mehreren Perspektiven beschäftigen, denn es mischen schon mal drei Beteiligte mit: der Arzt, der Patient und man selbst als Therapeut und Praxisinhaber. Jeder der drei hat Ziele, Erwartungen und Bedürfnisse, die es bei der optimalen Leistungserbringung zu berücksichtigen gilt.
22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Wer ohne entsprechende Heilpraktikererlaubnis eine fehlerhafte chiropraktische Behandlung vornimmt, haftet auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Patientenrechte
Als Physiotherapeut unterfallen Sie ebenso wie ein Arzt der Schweigepflicht. Das ist die Pflicht, über alle Tatsachen und Umstände, die Ihnen in Ihrer beruflichen Eigenschaft bekannt geworden sind, Stillschweigen zu ...
22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Praxisentwicklung
Da jeder Praxisverkauf die vorhandenen Besonderheiten berücksichtigen muss, ist ein guter Vertrag nur ein solcher, der an die konkreten Verhältnisse angepasst ist. Einen Mustervertrag, der auf jeden Fall „passt“, gibt es nicht.