24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Privatpraxis
Auch wenn Privatpatienten in der Regel – ebenso wie die gesetzlich Versicherten – über eine Krankenversicherung verfügen, rechnen Sie als Therapeut Ihre Leistungen immer direkt mit ihnen ab. Um keinen Streit über die Kosten zu bekommen, ist es zu empfehlen, einen schriftlichen Behandlungsvertrag zu schließen. Rechtswirksam ist zwar auch ein mündlich geschlossener Behandlungsvertrag. Aber bei mündlichen Verträgen lassen sich bei einem späteren Streit die getroffenen Vereinbarungen schlechter beweisen ...
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Das Fahrtenbuch für den Praxis-Pkw steht beim Finanzamt ganz oben auf der Prüfliste. Ist es nicht nahezu perfekt geführt, war die ganze Arbeit umsonst und es droht eine Steuernachzahlung. Umso verlockender sind da ...
24.06.2015 · Fachbeitrag ·
Entgeltfortzahlung
Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, standen Arbeitnehmern bisher schon verschiedene Freistellungsmöglichkeiten von der Arbeit offen. Diese Möglichkeiten wurden durch das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von ...
24.06.2015 · Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in (Therapie-/Arzt-/Zahnarzt-)praxen im Allgemeinen keine – vergütungspflichtige – öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt (Urteil vom 18. Juni 2015, Az. I ZR 14/14).
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26.05.2015 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Ein ganz aktuelles, wenn auch noch nicht rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe eröffnet Ergotherapeuten die Möglichkeit, eine sektorale Heilpraktikererlaubnis zu erhalten (Urteil vom 19.3.
22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel gewinnt in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie zunehmend an Bedeutung. Dabei sind kompetente und motivierte Mitarbeiter der zentrale Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und ...
22.05.2015 · Fachbeitrag ·
Dienstwagen
Nutzt ein Arbeitnehmer oder Unternehmer einen Dienstwagen oder Betriebs-Pkw auch privat, muss er den geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern, wenn er kein Fahrtenbuch führt. Der für die Besteuerung maßgebliche Bruttolistenpreis ist vor allem bei Gebrauchten schwer zu ermitteln. Auf Nummer sicher geht hier, wer sich der Ermittlungsmethode der Finanzverwaltung bedient. Diese greift in der Regel auf die nachfolgend dargestellte „Sieben-Schritt-Ermittlung“ zurück.