25.08.2015 · Fachbeitrag ·
Patientenkommunikation
Richtig eingesetzt, zählt der Anrufbeantworter einer Physiopraxis zu den wichtigsten Instrumenten der Patientengewinnung und -bindung. Viele Patienten, die beim Anruf in der Praxis nur den Anrufbeantworter erreichen, sind enttäuscht, manche auch verärgert. Ein professioneller Ansagetext auf dem Anrufbeantworter kann aber auch diesen Patienten weiterhelfen. Welche
Informationen ein solcher Text haben sollte, fasst PP für Sie zusammen.
25.08.2015 · Fachbeitrag ·
Kredite
Die niedrigen Anlagezinsen können Inhaber von Physiopraxen in große Schwierigkeiten bringen. Im Vertrauen auf stabile Zinssätze hatten viele von ihnen in der Vergangenheit Lebensversicherungen abgeschlossen, deren ...
25.08.2015 · Fachbeitrag ·
Praxisführung
Bereits zum 1. Januar 2013 wurde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sogenannte Minijobs) von 400 auf 450 Euro erhöht. Damit haben sich auch die Rahmenbedingungen für die Anstellung ...
03.08.2015 · Fachbeitrag ·
Rheumatoide Arthritis (RA)
Bei RA-Patienten, die trotz ausreichender medikamentöser Therapie Probleme mit der Beweglichkeit von Händen oder Fingern haben, lohnt sich ein spezielles Handtraining. Das ist das Ergebnis einer britischen Studie bei 490 erwachsenen RA-Patienten, die seit mindestens drei Monaten auf ein stabiles medikamentöses Therapieregime eingestellt waren und Schmerzen bzw. Bewegungseinschränkungen an den Händen hatten.
28.07.2015 · Fachbeitrag ·
Steuern
Regelmäßig berichten wir in PP über den Umgang mit der Umsatzsteuer. Hierbei taucht auch die sogenannte Kleinunternehmerregelung immer wieder auf. Mit einer einseitigen Grafik gibt PP Ihnen ein Prüfungsschema an die ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Pressemitteilung
Mit der Ankündigung, ab sofort die Erstattungsleistungen für Osteopathie ihrer Versicherten von zehn auf sechs Behandlungen jährlich zu reduzieren, reiht sich die gesetzliche Krankenkasse Securvita in den Reigen von ...
24.07.2015 · Fachbeitrag ·
Sektoraler Heilpraktiker
Der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung erklärt in seinem im Mai 2015 veröffentlichten „Tätigkeitsbericht 2014“, dass es sich auch bei einem teilzugelassenen (sektoralen) Heilpraktiker um einen Heilpraktiker im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) handelt. Dies bedeutet, dass es für Kosten im Zusammenhang mit dem sektoralen Heilpraktiker eine grundsätzliche Leistungspflicht der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung gibt.