15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Prävention
Entspannungstraining gewinnt als Präventionsangebot eine immer größere Bedeutung. Die Zahlen für stressbedingte Erkrankungen steigen den Berichten der Krankenkassen zufolge seit Jahren relativ konstant an. Vor diesem Hintergrund sind Entspannungskurse eine Möglichkeit, sein Angebotsspektrum als Physiotherapeut zu erweitern und sich breiter aufzustellen. Im Folgenden soll es um die im Rahmen der Primärprävention (§ 20 SGB V) förderungswürdigen Angebote gehen, die für gesetzlich Versicherte eine (auch ...
15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Viele Physiotherapeuten betreiben neben der Praxis ein Sport- oder Fitnessstudio. Hier stellt sich stets die Frage, wer haftet, wenn den Kunden zum Beispiel bei der Nutzung der Geräte etwas zustößt.
15.09.2015 · Nachricht ·
Steuerfahndung
Finanzämter haben einen Anspruch darauf, dass ihnen die Nutzerdaten von Internethandelsplattformen herausgegeben werden (Finanzgericht [FG] Niedersachen, Urteil vom 30.6.2015, Az. 9 K 343/14). Das FG ist der ...
15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Der Fokus des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) liegt auf der Ärzteschaft. Aber das Gesetz hält auch für Therapeuten Neuerungen bereit, über die wir in PP 07/2015, Seite 8 bereits berichtet haben. Da uns einige Leserfragen zu den geplanten Änderungen im Bereich der Abrechnung vorliegen, führen wir dieses Thema hier noch einmal detailliert aus.
15.09.2015 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer seinen Vorgesetzten grob beleidigt, muss mit einer Kündigung rechnen. Ob sie allerdings auch wirksam ist, steht auf einem anderen Blatt. Ein Oberarzt, der seinen Chefarzt als „autistisches krankes Arschl (…)“ ...
08.09.2015 · Fachbeitrag ·
Medizinische Versorgung
Der Zustrom von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt das deutsche Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Die teils traumatisierten Menschen haben aber nicht nur Anspruch auf die medizinische Versorgung beim ...
26.08.2015 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Die Wiedergabe von Radiomusik in der Praxis zieht für Therapeuten, Zahnärzte und Ärzte grundsätzlich keine Pflicht zur Zahlung einer Vergütung an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) nach sich, weil sie keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts darstellt. Dies bestätigte vor Kurzem der Bundesgerichtshof (BGH) rechtsverbindlich (Urteil vom 18.6.2015, Az. I ZR 14/14, Abruf-Nr. 144844). Wie auf die Entscheidung zu reagieren ist, lesen ...