12.07.2016 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Die Bewerbung einer Magnetfeldtherapie ist unlauter und unzulässig, wenn der damit Werbende die therapeutische Wirksamkeit nicht glaubhaft machen kann. Rechtsgrundlage dafür sind §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), 3 S. 2 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Daran ändert auch der Hinweis „Auch wenn die Wirkung bisher noch nicht wissenschaftlich bestätigt ist“ nichts. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am 20. Januar 2016 entschieden (Az. 9 U 1181/15).
11.07.2016 · Fachbeitrag ·
Redaktioneller Hinweis
Zum Beitrag „Implementierung von Präventionskursen“ (PP 06/2016, Seite 9) war für diese Ausgabe ein Folgebeitrag angekündigt. Aus redaktionellen Gründen (siehe PP 07/2016, Seite 7) verschiebt sich dieser auf PP ...
06.07.2016 · Fachbeitrag ·
Kommentar
Heilmittel im Wert von 6,2 Milliarden Euro haben Deutschlands Ärzte im vergangenen Jahr verordnet – neun Prozent mehr als im Vorjahr und über die Hälfte mehr als vor zehn Jahren. Die Techniker Krankenkasse (TK), ...
04.07.2016 · Fachbeitrag ·
Kassenabrechnung
Zum 1. Juli 2016 wurden neue Abrechnungspositionen für die spezielle geriatrische Diagnostik und Versorgung in den EBM aufgenommen. Dies betrifft u. a. die Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments unter obligatorischer Einbindung von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden. Nur Ärzte mit geriatrischer Zusatzqualifikation können die Leistungen des Assessments abrechnen. Zudem müssen diese Ärzte mit Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden kooperieren und dies ...
04.07.2016 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (Antikorruptionsgesetz) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden im Strafgesetzbuch zwei neue Vorschriften (§§ 229a und 229b StGB) ...
30.06.2016 · Fachbeitrag ·
Wettbewerb
„Die Konkurrenz schläft nicht“ und „Wettbewerb belebt das Geschäft“ – zwei Sprichworte, die den Wettbewerb in unserer Marktwirtschaft als positiven Motivator beschreiben. Das funktioniert deshalb so gut, ...
28.06.2016 · Fachbeitrag ·
Einkommen
Die wirtschaftliche Situation kleiner physiotherapeutischer Praxen ist alles andere als rosig – so arbeiten Praxen erst ab einem durchschnittlichen Umsatz von 170.000 Euro rentabel. Verantwortlich dafür sind sowohl zu niedrige Gebühren als auch eine verbesserungswürdige betriebswirtschaftliche Führung. Das geht aus dem jüngsten Gutachten des Landesverbands Bayern des Deutschen Verbands für Physiotherapie (ZVK) hervor.