19.09.2017 · Nachricht · Arbeitsrecht
Die Überwachung der privaten E-Mail-Korrespondenz am Arbeitsplatz kann auch dann gegen das Recht des Arbeitnehmers auf Achtung des Privatlebens verstoßen, wenn eine private E-Mail-Kommunikation untersagt ist. (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR], Urteil vom 05.09.2017, Beschwerde-Nr. 61496/08). Unmittelbar gilt das Urteil nur in Rumänien, ist aber auch für alle anderen EU-Mitgliedsstaaten – und damit auch für Deutschland – bindend.
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19.09.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer geschäftliche E-Mails an einen privaten Account weiterleitet, riskiert eine fristlose Kündigung (Landesarbeitsgericht [LAG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2017, Az. 7 Sa 38/17).
19.09.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Minder- bzw. Schlechtleistung ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber die Schlechtleistung nachweisen kann (Arbeitsgericht [AG] Siegburg, Urteil vom 25.08.2017, Az. 3 Ca 1305/17).
19.09.2017 · Fachbeitrag ·
Berufspolitik
Der Heilpraktikerberuf steht in der Kritik. Denn anders als das Medizinstudium, ist die Ausbildung von Heilpraktikern weder wissenschaftlich fundiert noch standardisiert noch wird sie kontrolliert. Im August 2017 hat der Münsteraner Kreis, ein Fachgremium aus Ärzten, Juristen und Journalisten, per Memorandum vorgeschlagen, den Heilpraktikerberuf entweder abzuschaffen oder grundlegend zu reformieren: Gesundheitsfachberufe sollen sich künftig durch ein Studium zum Fachheilpraktiker qualifizieren können.
19.09.2017 · Fachbeitrag ·
Studie
Bei der Bekämpfung unspezifischer Rückenschmerzen ist ein Bewegungstraining genauso wirksam wie ein nichtsteroidales Antirheumatikum (NSAR) – oder sogar besser. Das belegt eine aktuelle japanische Studie.
18.09.2017 · Fachbeitrag ·
Fachkräftemangel
Deutschland gehen die Fachkräfte aus. Vor allem im Gesundheitswesen fehlen Menschen, die bereit sind, für wenig Geld viel zu leisten und dabei eine hohe psychische und physische Belastung zu tragen. Die ...
15.09.2017 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: Ab und an haben Mitarbeiter mal ein Wehwehchen und lassen sich dann von Kollegen (Physiotherapeuten) kurz behandeln, wenn eine Lücke im Plan ist. Das geschieht ohne ärztliche Verordnung, was natürlich rechtlich bzw. für die Versicherung ein Problem darstellt. Wie kann ich Rechtssicherheit schaffen für den Fall, dass es doch mal zu negativen Reaktionen kommt?