05.10.2017 · Fachbeitrag ·
Personal
Nur wenn die Urlaubsplanung in Ihrer Physiotherapiepraxis transparent und gerecht geregelt ist, können Sie Konflikte zwischen den Mitarbeitern im Kampf um die „besten“ Urlaubszeiten und Urlaubstage (PP 03/2017, Seite 18) vermeiden. Eine vorausschauende Urlaubsplanung hilft Ihnen dabei – ganz gleich, ob Sie die Urlaubsplanung als Praxisinhaber selbst in die Hand nehmen oder an einen Mitarbeiter delegieren.
05.10.2017 · Fachbeitrag ·
T
Moderate Bewegung in der Schwangerschaft ist nachweislich förderlich – sowohl für die werdende Mutter als auch für das ungeborene Kind. Welche Kurse Sie als Physiotherapeut für Schwangere anbieten können, welche ...
04.10.2017 · Fachbeitrag ·
Kredite
Sie brauchen als Praxisinhaber einen Kredit, die Bank will Sicherheiten. Gehen Sie davon aus: Die Bank nimmt so viele Sicherheiten, wie sie bekommen kann. Oft schießt sie dabei übers Ziel hinaus. Das gilt vor allem, ...
29.09.2017 · Nachricht ·
Leserforum
Frage: Mit großem Interesse verfolge ich die Berichterstattung in PP zur recht wechselhaften Rechtsprechung im Bereich Freie Mitarbeit in der Physiotherapie . Es hat sich mir bisher nicht erschlossen, worum es da im Grunde konkret geht. Meines Wissens führen doch die Freien Mitarbeiter/Selbständigen die Sozialabgaben und die Rentenversicherungskosten zu 100 Prozent ab. Wieso entsteht denn dann eine Forderung der Sozialversicherungs-Träger ? Ich habe im Moment den Eindruck, dass nur eine Umverteilung der ...
29.09.2017 · Nachricht · Vergütung
Die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern werden physiotherapeutische Leistungen in den nächsten drei Jahren um knapp 30 Prozent besser vergüten. Darauf einigten sich am vergangenen Dienstag die Kostenträger mit den ...
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29.09.2017 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Personalausfälle durch Krankheit tun weh. Vor allem in Physiotherapiepraxen, die personell traditionell „auf Kante genäht sind“. Viele Inhaber fragen sich deshalb, welche – auch rechtlichen – Möglichkeiten ...
20.09.2017 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Zum 01.11.2017 dürfen auch bayerische Masseure keine Leistungen der manuellen Therapie (MT) mehr abrechnen. Grund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.03.2017, das die MT allein Physiotherapeuten vorbehält (Az. B 3 KR 14/16 R, PP 04/2017, Seite 13).