01.12.2017 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schafft innerhalb der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen im Datenschutz. Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten – also auch Ihre Physiotherapiepraxis. Die DSGVO ist bereits seit 2016 in Kraft, entfaltet aber erst am 25.05.2018 volle Wirkung: Wer nach diesem Termin bei der Datenverarbeitung gegen die DSGVO verstößt, dem drohen hohe Bußgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Um dem vorzubeugen, sollten ...
30.11.2017 · Fachbeitrag ·
Kündigungsschutz
Gekündigte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn für den Betrieb zum Zeitpunkt der Kündigung kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bestand. So entschied jüngst das ...
29.11.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Seit 2015 können Arbeitgeber Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Kinderbetreuung steuerfrei erstatten. Bisher war nicht geklärt, für welche Kinder diese Steuervergünstigung gilt.
28.11.2017 · Nachricht · Craniomandibuläre Dysfunktion
Das Selbstmanagement von CMD-Schmerzen mit physiotherapeutischer Übungen zu Hause ist über einen Verlauf von vier Wochen ebenso wirksam wie die Eingliederung einer Okklusionsschiene durch den Zahnarzt. Eine entsprechende Studie stellten Prof. Dr. Olaf Bernhardt und Kollegen der Universität Greifswald vor.
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23.11.2017 · Fachbeitrag ·
Therapieangebot
Die Langhantel erlebt in der letzten Zeit eine Renaissance: Immer mehr Physiotherapeuten greifen auf dieses altbewährte und unkomplizierte Hilfsmittel zurück, um es in ihre Therapie zu integrieren oder als ...
23.11.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, weil er in einer privaten WhatsApp-Gruppe rassistische Inhalte verbreitet, ist diese Kündigung unzulässig (Arbeitsgericht [AG] Mainz, Urteil vom 15.11.2017, Az. 4 Ca 1240/17).
22.11.2017 · Nachricht ·
Umsatzsteuer
Besonders qualifizierte Heileurythmisten können zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung (IV) mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB (Sozialgesetzbuch) V zugelassen werden. In diesen Fällen sind alle heileurythmischen Behandlungsleistungen umsatzsteuerfrei – auch solche, die außerhalb der IV-Verträge erbracht werden (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 26.07.2017, Az. XI R 3/1, Abruf-Nr. 197351 ).