31.01.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Durch die Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gelten seit dem 01.01.2018 für werdende Mütter als Arbeitnehmerinnen (ArbN) zusätzliche Regelungen: Seither profitieren mehr Frauen vom Mutterschutz, zudem wird der mutterschutzrechtliche Arbeitsschutz verstärkt. PP erläutert die wichtigsten Änderungen.
31.01.2018 · Fachbeitrag ·
Therapieangebot
Im Zuge des demografischen Wandels stellen sich viele Fitnessstudios neu auf – vom reinen Trainings- hin zum Gesundheitszentrum. Für Sie als Physiotherapeut bietet sich daher die Zusammenarbeit mit einem Studio oder ...
31.01.2018 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „ Mit großem Interesse habe ich Ihre Auseinandersetzung mit Selbstzahlerleistungen als Lösungsansatz gegen den Fachkräftemangel gelesen (PP 01/2018, Seite 4). Laut Ihrem Gegenvorschlag bewirkt die ...
31.01.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Am 25.05.2018 entfaltet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ihre volle Wirkung (PP 12/2017, Seite 13). Sie regelt neben der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Ihre Physiotherapiepraxis u. a. auch die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung (ADV). Damit ist die Verarbeitung von Daten gemeint, mit der Sie externe Dienstleister beauftragen (z. B. für die Abrechnung von Behandlungen, PP 11/2017, Seite 10). Sowohl auf Sie als Auftraggeber als auch auf Ihre Dienstleister kommen mit der DSGVO neue ...
Schwerpunkt
Beitrag
24.01.2018 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2016 einen Betrag von insgesamt 223 Mrd. Euro für ihre Versicherten ausgegeben (2015 waren es noch 202,5 Mrd. Euro). Davon entfiel ein relativ kleiner Teil von 2,9 Prozent ...
22.01.2018 · Fachbeitrag ·
Politik
Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche für eine neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD werden vom Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) positiv bewertet. Der SHV lobt ausdrücklich die angekündigte ...
17.01.2018 · Fachbeitrag ·
Abschreibung
Seit dem 01.01.2018 gelten bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) höhere Wertgrenzen. GWGs sind selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens wie z. B. Einrichtungsgegenstände, Laptops, Tablets, Telefone, Smartphones etc. PP gibt einen Überblick, was es zu beachten gilt.