04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gibt auch für Angestellte in der Physiotherapiepraxis bestimmte Beschäftigungsverbote vor und schützt sie vor Kündigung (PP 06/2017, Seite 18). Zum 01.01.2018 werden mehrere Änderungen in Kraft treten. Zwei Änderungen, die seit Ende Mai 2017 schon gelten, betreffen das Beschäftigungsverbot nach der Geburt eines behinderten Kindes sowie den Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt.
04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Auftragsvergabe
Als Praxisinhaber benötigen Sie Dienstleistungen, über die Sie keine besonderen Kenntnisse besitzen (z. B. EDV, Versicherungen, Buchhaltung oder die Personalabrechnung). Wenn Sie trotz der Notwendigkeit, diese ...
01.12.2017 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schafft innerhalb der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen im Datenschutz. Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten – also auch Ihre ...
30.11.2017 · Fachbeitrag ·
Kündigungsschutz
Gekündigte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn für den Betrieb zum Zeitpunkt der Kündigung kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bestand. So entschied jüngst das Bundesarbeitsgericht – und hält damit konsequent an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die Kleinbetrieben relativ viel Freiraum bei Kündigungen lässt (BAG, Urteil vom 19.10.2017, Az. 8 AZR 845/15).
29.11.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Seit 2015 können Arbeitgeber Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Kinderbetreuung steuerfrei erstatten. Bisher war nicht geklärt, für welche Kinder diese Steuervergünstigung gilt.
28.11.2017 · Nachricht · Craniomandibuläre Dysfunktion
Das Selbstmanagement von CMD-Schmerzen mit physiotherapeutischer Übungen zu Hause ist über einen Verlauf von vier Wochen ebenso wirksam wie die Eingliederung einer Okklusionsschiene durch den Zahnarzt.
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23.11.2017 · Fachbeitrag ·
Therapieangebot
Die Langhantel erlebt in der letzten Zeit eine Renaissance: Immer mehr Physiotherapeuten greifen auf dieses altbewährte und unkomplizierte Hilfsmittel zurück, um es in ihre Therapie zu integrieren oder als Zusatztraining anzubieten. Doch trotz aller Einfachheit gilt es auch hier einige Dinge zu bedenken, was Implementierung und Fortbildung betrifft.