11.10.2017 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „Gibt es einen gesetzlichen Anspruch eines Mitarbeiters auf Sonderurlaub über den vertraglich vereinbarten Jahresurlaub hinaus?“
06.10.2017 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Diese Rubrik greift regelmäßig Fragen von PP-Lesern zu Abrechnungsthemen auf. In dieser Ausgabe geht es um die separate Abrechnung von Bandagierungen und die Berechnung von Doppelbehandlungen.
05.10.2017 · Fachbeitrag ·
Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte
Seit dem 01.07.2017 stellen Zahnärzte ihre Verordnungen von Heilmitteln auf dem neuen Verordnungsmuster Z13 aus. Dieser Beitrag erläutert, wie Sie entsprechende Verordnungen prüfen. Die eingeklammerten Zahlen in den ...
05.10.2017 · Fachbeitrag ·
Schweigepflicht
Als Physiotherapeut unterliegen Sie nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) der Schweigepflicht. Streng genommen dürften Sie als Praxisinhaber keinem externen Dienstleister (z. B. für Abrechnung oder IT) Zugang zu sensiblen Patientendaten gewähren. Andererseits können solche externen Dienstleister ihre Arbeit nur erledigen, wenn sie Zugang zu eben diesen Daten haben. Um diese Gesetzeslücke zu schließen, hat der Bundestag am 29.06.2017 ein Gesetz verabschiedet, das u. a. eine Änderung des § 203 StGB vorsieht.
05.10.2017 · Fachbeitrag ·
Personal
Nur wenn die Urlaubsplanung in Ihrer Physiotherapiepraxis transparent und gerecht geregelt ist, können Sie Konflikte zwischen den Mitarbeitern im Kampf um die „besten“ Urlaubszeiten und Urlaubstage (PP 03/2017, ...
05.10.2017 · Fachbeitrag ·
T
Moderate Bewegung in der Schwangerschaft ist nachweislich förderlich – sowohl für die werdende Mutter als auch für das ungeborene Kind. Welche Kurse Sie als Physiotherapeut für Schwangere anbieten können, welche ...
04.10.2017 · Fachbeitrag ·
Kredite
Sie brauchen als Praxisinhaber einen Kredit, die Bank will Sicherheiten. Gehen Sie davon aus: Die Bank nimmt so viele Sicherheiten, wie sie bekommen kann. Oft schießt sie dabei übers Ziel hinaus. Das gilt vor allem, wenn es bei den Sicherheiten um Grundschulden, also die Haftung von Immobilien bzw. Grundstücken geht. Lernen Sie die Fallen in den AGB der Banken kennen und beschränken Sie die Sicherheitsgestellung auf das Notwendigste.