02.05.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25.05.2018 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt besteht für bestimmte Datenarten gegenüber „generellen“ personenbezogenen Daten ein besonderer Schutz. Dazu gehören u. a. auch die Gesundheitsdaten Ihrer Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der korrekten Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeits-(AU-)bescheinigung.
02.05.2018 · Fachbeitrag ·
Berufspolitik
Im März 2018 hat die Große Koalition ihre Arbeit aufgenommen. Die Erwartungen der Physiotherapeuten ist hoch. Beobachter und Kenner der Branche warnen jedoch vor zu viel Optimismus (zuletzt berichtet in PP 04/2018, ...
02.05.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Am 25.05.2018 entfaltet die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ihre volle Wirkung (PP 02/2018, Seite 18). Art. 88 DSGVO enthält Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Den EU-Mitgliedstaaten wird durch eine ...
02.05.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Vom Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Kühlpad, Massageball, Kalender mit Praxislogo bis hin zum hochwertigen Saunatuch – Werbegeschenke an Patienten und Kunden dienen – gerade in der Weihnachtszeit – auch in Physiotherapiepraxen der Kundenbindung und -gewinnung. Damit Sie die Kosten steuerlich abziehen können, müssen Sie bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. Die Geschenke an Ihre Patienten und Kunden sind ein beliebtes Feld für Betriebsprüfer. Denn bereits aus formalen Gründen kann der ...
02.05.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Auch eine Physiotherapiepraxis kann Veranstaltungen (wie z. B. Gartenfeste) dazu nutzen, Kontakte mit Kooperations- und Geschäftspartnern zu pflegen oder Kunden (z. B. von Selbstzahlerleistungen) an die Praxis zu ...
02.05.2018 · Nachricht ·
Leserservice
Wie findet eine Physiotherapiepraxis in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte Therapeuten? Die Antwort darauf gibt die neue PP-Sonderausgabe „Fachkräfte finden und binden: Personalpolitik mit System“.
26.04.2018 · Fachbeitrag ·
Vereinsrecht
Die Gründung eines Vereins kommt für Sie als Physiotherapeut infrage, wenn Sie z. B. Rehasport oder sonstige Kurse anbieten und sich nicht an eine bestehende Organisation (z. B. Sportverein) binden wollen (PP 09/2017, Seite 7). Ob sich eine Vereinsgründung rechnet, sollten Sie vorab genau prüfen und eine Prognose über die zu erwartenden Einnahmen aus den angebotenen Kursen aufstellen. Die Gründung eines Vereins ist mit Kosten (Notar, Gericht, ggf. Anwalt) verbunden. Nach der Gründung haben Sie bei der ...