02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Strafverfolgung
Wer sich als Praxisinhaber an die Gesetze hält, wird kaum Besuch von der Steuerfahndung (PP 07/2008, Seite 1) oder der Staatsanwaltschaft bekommen. Das ist eine übliche, jedoch falsche Ansicht: Immer neue Gesetze und Verordnungen, deren Einhaltung es zu kontrollieren gilt, aber auch Aktionen Dritter, über die Sie nicht informiert sind, können Ihre Praxis ins Visier der Behörden geraten lassen. Selbst wenn Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen, stören behördliche Ermittlungen den Praxisbetrieb.
02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Sachleistungen
Gerade in Großstädten und attraktiven Innenstadtlagen können Sie als selbstständiger Physiotherapeut Mitarbeiter an Ihre Praxis binden, wenn Sie ihnen kostenfreie oder verbilligte Parkplätze zur Verfügung stellen.
02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Seit dem 22.03.2018 gelten neue, bundeseinheitliche Leitlinien für die Heilpraktikerprüfung. Auslöser waren mehrere Todesfälle durch ein Krebsmedikament, das ein Heilpraktiker verabreicht hatte. Die neuen Regelungen ...
02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: Mit großem Interesse habe ich das Leserforum zur Raumtemperatur gelesen (PP 07/2017, Seite 20) gelesen. Jeden Sommer herrschen in meinen Praxisräumen Raumtemperaturen von über 30 ºC. Der Grund: Einige Fenster haben keine Vorrichtung zur Abschattung (Jalousien o. ä.). Als Arbeitgeber habe ich keine Handhabe für bauliche Maßnahmen an Mieträumen. Auch den Einbau einer Klimaanlage verweigert mir der Vermieter. Was kann ich tun?
20.06.2018 · Fachbeitrag ·
Unfallversicherung
Ob ein Berufsträger verpflichtet ist, Beiträge an die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu zahlen, hängt allein vom Ziel seiner Tätigkeit ab. Es spielt keine Rolle, ob die jeweilige ...
12.06.2018 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Mitarbeiterposts können Ihre Praxiswebsite oder einen Social-Media-Auftritt auflockern und persönlicher machen. Doch auch Mitarbeiterposts unterliegen Spielregeln. Verstöße können Anlass für eine ...
12.06.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilPrG) darf jemand, der kein Arzt ist, Heilkunde nur ausüben, wenn er eine Heilpraktikererlaubnis hat (Heilpraktikervorbehalt). Der Heilpraktikervorbehalt gilt aber nur, wenn die Ausübung der Heilkunde mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden ist. Eine solche Gefährdung ist auszuschließen, wenn die Behandlung aufgrund ärztlicher Verordnung stattfindet (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt/Main, Urteil vom 23.11.2017, Az. 6 U 140/17).