04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge nach § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) von 150 Euro auf 250 Euro erhöht. Diese Erhöhung gilt rückwirkend zum 01.01.2017 (BMF, Schreiben vom 15.11.2017, GZ III C 2 - S 7285/07/10002). Nutzen Sie diese Änderung als Physiotherapeut auch für Leistungsrechnungen Ihrer Praxis, die 250 Euro nicht übersteigen (Zuzahlungen, Selbstzahlerleistungen, Kursgebühren).
04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „Wir sind eine kleine Physiotherapiepraxis. Im Moment überlegen wir, in unserer Praxis ein Qualitätsmanagement (QM) einzuführen. Da wir auf diesem Gebiet noch sehr unerfahren sind, bitten wir Sie, ob Sie ...
04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gibt auch für Angestellte in der Physiotherapiepraxis bestimmte Beschäftigungsverbote vor und schützt sie vor Kündigung (PP 06/2017, Seite 18). Zum 01.01.2018 werden mehrere ...
04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Auftragsvergabe
Als Praxisinhaber benötigen Sie Dienstleistungen, über die Sie keine besonderen Kenntnisse besitzen (z. B. EDV, Versicherungen, Buchhaltung oder die Personalabrechnung). Wenn Sie trotz der Notwendigkeit, diese Dienstleistungen zu beschaffen, Ihre eigentliche Tätigkeit als Physiotherapeut im Auge behalten möchten, müssen Sie die richtige unternehmerische Entscheidung treffen: delegieren, kontrollieren oder selber machen.
01.12.2017 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schafft innerhalb der EU einen einheitlichen Rechtsrahmen im Datenschutz. Betroffen sind alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten – also auch Ihre ...
30.11.2017 · Fachbeitrag ·
Kündigungsschutz
Gekündigte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn für den Betrieb zum Zeitpunkt der Kündigung kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bestand. So entschied jüngst das ...
29.11.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Seit 2015 können Arbeitgeber Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Kinderbetreuung steuerfrei erstatten. Bisher war nicht geklärt, für welche Kinder diese Steuervergünstigung gilt. Eine bundesweit abgestimmte Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe gibt die Antwort.