Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Betriebswirtschaft

    Der Break-even-Point in der Physiopraxis: Aussagekraft und Ermittlung

    von Dipl.-Volkswirt/Sportwissenschaftler (M. A.) Uwe Schiessel, Uwe Schiessel Consulting, www.USConline.de

    | In der Physiopraxis taucht neben den Standardkennzahlen (siehe PP 02/2016, Seite 6 und PP 03/2016, Seite 5 ) immer häufiger der Break-even-Point (Gewinnschwelle, im Folgenden „Break-even“) als Kennzahl auf. Mit dem Break-even können Sie in Zeiten des Fachkräftemangels relativ einfach erfassen, wie viele Therapiestunden Ihre Praxis mindestens erbringen muss, damit Sie als Praxisinhaber bei etwaigem Ausfall eines Therapeuten trotzdem noch Ihr Mindesteinkommen erzielen. Wie Sie den Break-even für Ihre Praxis ermitteln, zeigt das folgende Beispiel. |

    Aussagekraft des Break-even

    Der Break-even gibt an, welche durchschnittliche Wochenstundenzahl Ihr Praxisteam erbringen muss ‒ bzw. wie viele Vollzeittherapeuten (VT) Sie benötigen ‒, um kostendeckend zu arbeiten. Grafisch dargestellt, schneidet im Break-even die Deckungsbeitragskurve (diagonal ansteigend) die Fixkostenkurve (horizontal). Das Dreieck links des Schnittpunkts ist der Verlust, das Dreieck rechts des Schnittpunkts der Gewinn.

     

    Beispiel: Kennzahlen der Physiopraxis Mustermann

    Zur Ermittlung des Break-even dient die Deckungsbeitragsrechnung. In dieser werden die Gesamtkosten in Fixkosten und variable Kosten aufgeteilt (PP 07/2014, Seite 6). Die Fixkosten sind unabhängig davon vorhanden, ob die Praxis Leistung erbringt oder nicht. Die variablen Kosten dagegen hängen eng vom Umfang der Leistungserbringung ab. In die betriebswirtschaftliche Auswertung von Heilmittelpraxen werden in die variablen Kosten nur die Personalkosten der Therapeuten einbezogen. Die Kosten für Verbrauchsmaterialien, die eigentlich auch variabel sind, werden der Einfachheit halber den fixen Kosten zugerechnet (hier unter „sonstige Kosten“).