19.02.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Viele Kleinbetriebe – so auch Physiotherapiepraxen – planen ihren Urlaub zum Jahreswechsel, spätestens jedoch zu Beginn des Jahres. Vielfach wird angenommen, dass, wenn der Praxisinhaber Urlaub macht, auch die Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Die Praxis macht dann „Betriebsferien“. Dies trifft indes nur bedingt zu. Der folgende Beitrag stellt die maßgebliche Rechtsprechung zu dieser Frage vor und zeigt alternative Lösungsmöglichkeiten auf.
14.02.2018 · Nachricht ·
Praxis-Pkw
Haben Sie im Jahr 2017 z. B. für Hausbesuche einen Praxis-Pkw genutzt, dürfen Sie die Kilometerkosten anhand der durchschnittlichen Kraftstoffpreise 2017 ermitteln, wenn Sie die Tankquittungen nicht mehr finden ...
05.02.2018 · Nachricht · Studie
Patienten, die vor einer Oberbauch-Operation an einem 30-minütigen Atemtraining durch einen Physiotherapeuten teilnehmen, haben ein geringeres Risiko für postoperative Lungenkomplikationen (z. B. Pneumonien).
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31.01.2018 · Nachricht ·
Vergütung
Die beihilfefähigen Höchstbeträge sollen deutlich steigen. Auch neue Leistungspositionen sollen berücksichtigt werden. Das sieht zumindest ein Entwurf einer Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums (BMI) vor. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht darin eine Verbesserung der therapeutischen Versorgung.
31.01.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Durch die Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gelten seit dem 01.01.2018 für werdende Mütter als Arbeitnehmerinnen (ArbN) zusätzliche Regelungen: Seither profitieren mehr Frauen vom Mutterschutz, zudem wird der ...
31.01.2018 · Fachbeitrag ·
Therapieangebot
Im Zuge des demografischen Wandels stellen sich viele Fitnessstudios neu auf – vom reinen Trainings- hin zum Gesundheitszentrum. Für Sie als Physiotherapeut bietet sich daher die Zusammenarbeit mit einem Studio oder ...
31.01.2018 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „ Mit großem Interesse habe ich Ihre Auseinandersetzung mit Selbstzahlerleistungen als Lösungsansatz gegen den Fachkräftemangel gelesen (PP 01/2018, Seite 4). Laut Ihrem Gegenvorschlag bewirkt die Optimierung der umsatzrelevanten Arbeitszeit einen Lohnzuwachs von 291 Euro pro Monat (im Vergleich zu 70 Euro bei Ausbau des Selbstzahlerangebots). Dazu habe ich folgende Frage: Ist in Ihrer Modellrechnung schon eine Rezeptionskraft berücksichtigt?“