04.04.2019 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Stellt sich heraus, dass Sie ein 2018 erworbenes privates Wirtschaftsgut mindestens zu zehn Prozent für Ihre Praxis genutzt haben, können Sie es nachträglich noch dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen (d. h. Praxisvermögen) zuordnen. Damit es mit dem Vorsteuerabzug für den Kaufpreis und die laufenden Kosten klappt, müssen Sie die Zuordnung innerhalb einer bestimmten Frist erklären. Für das Steuerjahr 2018 ist das der 31.07.2019 – und nicht mehr der 31.05.2019.
04.04.2019 · Fachbeitrag ·
Beihilfe
Zum 31.07.2018 wurde die 8. Verordnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geändert. Dabei wurden die erstattungsfähigen Höchstsätze für Heilmittelbehandlungen für Bundesbeamte bzw. Versorgungsberechtigte des ...
04.04.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Wenige Themen haben seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für so viel Verunsicherung gesorgt, wie der Umgang mit Fotos, die Personen zeigen. Dabei ist die Problematik nicht neu. Wer Fotos ohne ausreichende ...
03.04.2019 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Gesetzlich versicherte Patienten haben nur Anspruch auf Versorgung mit Krankengymnastik, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt. Eine nachträgliche Erstattung privat vorfinanzierter Leistungen ist nur zulässig, wenn die Krankenkasse zuvor Leistungen unrechtmäßig abgelehnt hat und dadurch eine Versorgungslücke entstanden ist (Landessozialgericht [LSG] Hessen, Urteil vom 17.01.2019, Az. L 8 KR 264/18).
03.04.2019 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Bei den Vergütungssteigerungen bilden die Physiotherapeuten das Schlusslicht im Vergleich zu anderen Heilmittelberufen. Das ist eines der Ergebnisse des Heilmittel-Wirtschaftsberichts (HWB), der Anfang März 2019 auf ...
03.04.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Fragebögen werden zur beliebten Maßnahme, um die Umsetzung der
DSGVO in Unternehmen zu überprüfen. So verschickt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) seit November 2018 einen Bogen mit 20 ...
02.04.2019 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) hat der Gesetzgeber auch Änderungen der §§ 124–125 b Sozialgesetzbuch (SGB) V beschlossen, die für Sie als Physiotherapeut relevant sind. Nachstehend werden wichtige einzelne Regelungen aufgegriffen und kurz bewertet.