10.12.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Bieten Sie als Physiotherapeut Lauftrainings (PP 12/2018, Seite 13) an? Dann werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann im Laufe des Kurses von einem oder mehreren Teilnehmern nach Empfehlungen oder Tipps zu Laufschuhen gefragt. Entscheidend dabei ist, bei der Antwort die Grenzen der eigenen Fachkompetenz zu beachten, ohne die Teilnehmer mit rechtlichen Details zu langweilen. Wie Sie in diesen Fällen am besten reagieren, fasst der folgende PP-Beitrag zusammen.
03.12.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Wer in Deutschland die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut“ beantragt, muss nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) hierzulande eine staatliche Prüfung absolviert haben. Beruft sich der ...
30.11.2018 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Weihnachtskarten an Patienten zu verschicken, ist auch in Physiopraxen üblich. Doch durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) herrscht jetzt Unsicherheit, ob das noch so einfach geht oder ob Sie tatsächlich eine ...
29.11.2018 · Fachbeitrag ·
E-Health
Das Anfang 2016 in Kraft getretene E-Health-Gesetz soll die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung erschließen. Deshalb sieht es u. a. vor, dass der Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) künftig personenbezogen über elektronische Heilberufs- und Berufsausweise (eHBA/eBA) erfolgen muss.
28.11.2018 · Fachbeitrag ·
Praxismarketing
Wer einen Videoclip (oder ein anderes Kunstwerk) in Auftrag gibt, muss grundsätzlich dafür zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Werk gefällt (Oberlandesgericht [OLG] Köln, Urteil vom 14.11.2018, Az.
26.11.2018 · Nachricht ·
Datenschutz
Unfreiwillige Empfänger von E-Mail-Newslettern haben nur dann einen Schadenersatzanspruch gegen den Versender, wenn sie nachweisen können, dass ihnen durch den Versand ein „spürbarer, objektiv nachvollziehbarer ...
23.11.2018 · Fachbeitrag ·
Steuern
Patienten können die Kosten für eine Bioresonanztherapie in ihrer Steuererklärung nicht grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Im Einzelfall ist vor Beginn der Behandlung ein amtsärztliches Attest notwendig (Finanzgericht [FG] Köln, Urteil vom 21.03.2018, Az. 3 K 544/17, Abruf-Nr. 205481 ). Gegen die Entscheidung ist Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI B 71/18).