26.03.2020 · Fachbeitrag ·
Praxisführung
Inhaber von Physiopraxen, die durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich beeinträchtigt sind, können Kurzarbeitergeld beantragen. Das teilt PHYSIO-DEUTSCHLAND auf der verbandseigenen Website mit (online unter iww.de/s3453 ; 24.03.2020). Weitere Informationen und Antragsformulare stellt die Bundesagentur für Arbeit bereit (online unter iww.de/s3452 ).
24.03.2020 · CE | Für Sie als Arbeitgeber
Die Schuldenbremse ist aufgehoben; die schwarze Null Geschichte: 750 Mrd. Euro schwer sind die Hilfspakete, die die Bundesregierung aktuell im Land verteilt. Nach Kurzarbeitergeld, Bürgschaften, Steuerstundungen und ...
24.03.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitsunfähigkeit
Wenn sich einer Ihrer Mitarbeiter wegen Erkältung krankmeldet, braucht er nicht zum Arzt zu gehen: Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine ...
20.03.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelabrechnung
Wegen der Coronavirus-Pandemie haben der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen Sonderregelungen beschlossen, die den Heilmittelerbringern die Leistungserbringung und
-abrechnung erleichtern sollen (online unter iww.de/s3417 iww.de/s3417 ; weitere Informationen online unter iww.de/s3418 iww.de/s3418 ). Diese gelten zunächst bis zum 30.04.2020.
20.03.2020 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Das Heilmittel-Werbegesetz (HWG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellen die Werbung mit Wirksamkeitsaussagen unter strenge Auflagen (PP 12/2018, Seite 7 und PP 11/2018, Seite 6). Wer indes ...
19.03.2020 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Werbung für Ihre Physiopraxis ist nicht nur auf dem Praxis-Pkw möglich (PP 01/2011, Seite 3). Wenn Sie als Praxisinhaber Ihre Mitarbeiter dafür bezahlen, dass sie auf ihrem Privatfahrzeug Werbung für Ihre Praxis ...
18.03.2020 · Fachbeitrag ·
Vergütungsanspruch
Der Vergütungsanspruch von Heilmittelerbringern an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ergibt sich vor allem aus der Praxiszulassung. Diese kann widerrufen werden, wenn die Praxis nicht oder nicht mehr den GKV-Zulassungsempfehlungen (PP 02/2019, Seite 15) entspricht. Ist der Widerruf gerichtlich bestätigt, verliert der Therapeut rückwirkend bis zum Datum des Widerrufsbescheids seinen Vergütungsanspruch für erbrachte Leistungen. In diesem Fall darf die Krankenkasse gezahlte Vergütungen zurückfordern ...