15.01.2020 · Nachricht ·
Umsatzsteuer
Wenn Sie als Physiotherapeut Leistungen erbringen, die keine Heilbehandlungen bzw. nicht ärztlich verordnet sind, müssen Sie überprüfen, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind (Prüfschema online unter iww.de/pp , Abruf-Nr. 46296733 ). Mindestens müssen Sie als Praxisinhaber zusammen mit Ihrem Steuerberater im Blick behalten, ob Sie die sog. Kleinunternehmergrenze einhalten und damit faktisch weitgehend die Umsatzsteuer vermeiden können. Diese Grenze liegt seit dem 01.01.2020 bei 22.000 Euro.
13.01.2020 · Fachbeitrag ·
Scheinselbstständigkeit
Wann eine Tätigkeit in einer Heilmittelpraxis als freiberuflich einzustufen ist, hat das Bundessozialgericht im Jahr 2016 klar formuliert (PP 10/2016, Seite 11). Seither entschieden mehrere Gerichte zugunsten der ...
10.01.2020 · Fachbeitrag ·
Recht
Wer einen Fitnessstudiovertrag aus „gesundheitlichen Gründen“ kündigt, muss belegen können, um welche Gründe es sich genau handelt. Ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die kündigende Person ...
10.01.2020 · Nachricht ·
Entgeltfortzahlung
Die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auf sechs Wochen begrenzt (s. u.). Arbeitnehmern entsteht nur dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn sie nachweisen können, dass nach Ende der ersten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit (AU) eine neue Erkrankung aufgetreten ist, die eine AU auslöst (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 11.12.2019, Az. 5 AZR 505/18, Abruf-Nr. 212762 ).
09.01.2020 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Viele Arbeitnehmer legen ihren Arbeitsweg mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln, z. B. vom P+R Parkplatz aus, zurück. Da stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber diese Strecken möglichtst steuerfrei ...
07.01.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Die Manuelle Lymphdrainage (MLD) bei Lipödem fällt seit dem 01.01.2020 unter die Regelungen des besonderen Verordnungsbedarfs. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband ...
06.01.2020 · Fachbeitrag ·
Praxisführung
Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten; siehe PP 11/2019, Seite 4) werden voraussichtlich Mitte Februar 2020 vorliegen. Das teilt der Verband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK) auf seiner Website mit.