03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat alle Arbeitgeber in der EU verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten durch ein objektives, verlässliches und zugängliches System zu erfassen (EuGH, Urteil vom 14.05.2019, Az. C 55/18; PP 06/2019, Seite 15). Obwohl die konkrete Ausgestaltung dieser Vorgabe durch den Deutschen Bundestag noch aussteht, ist schon klar, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben ein Zeiterfassungssystem – auch in der Physiopraxis – erfüllen muss.
03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Wer durch seine Tätigkeit als Physiotherapeut den Patienten Wissen vermittelt, ist zum Teil bereits Lehrer. Da liegt es nahe, sein Wissen nicht nur den Patienten, sondern auch angehenden Kollegen vermitteln zu wollen.
03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Im Kontext von Yoga- und Pilates-Angeboten hat sich, neben dem eigentlichen Kerngeschäft – dem Praktizieren der Techniken in verschiedenen Organisationsformen (PP 05/2019, Seite 8) –, ein lukratives Zusatzgeschäft ...
03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Um als Physiotherapeut die wertvolle Zeit am Patienten effizient zu nutzen, ist es sinnvoll, in der Praxisorganisation analoge Prozesse durch digitale zu ersetzen (PP 05/2019, Seite 13) – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Daher ist eine moderne Praxis-IT unerlässlich. Auch nach der Eröffnung einer Physiopraxis bleibt die Investition in die IT ein Thema: Wer mit der technischen Entwicklung Schritt halten will, sollte die Hard- und Software seiner Praxis regelmäßig überprüfen. Was heute zur digitalen ...
31.05.2019 · Nachricht ·
Kfz-Kosten
Ein elektronisches Fahrtenbuch (PP 07/2015, Seite 19) lässt sich bequem online führen. GPS-Fahrtenbuch-Lösungen versprechen die lückenlose Aufzeichnung aller relevanten Daten. Das alles reicht aber nicht, damit die ...
29.05.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Wer gegen irreführende Wirksamkeitsaussagen in der Heilmittelwerbung vorgehen will (z. B. als Mitbewerber), kann eine Unterlassungsverfügung beantragen. Ein solcher Antrag ist erfolgreich, wenn der Antragsteller ...
29.05.2019 · Nachricht ·
Wettbewerbsrecht
Wenn ein Therapiezentrum für Osteopathie die Bezeichnung „DR-M. XY Therapiezentrum“ und das Kürzel „DR. M.“ im Logo führt, so ist dies irreführende Werbung. Eine entsprechende Firmierung setzt voraus, dass in der Einrichtung die Behandlung durch einen Arzt dauerhaft sichergestellt ist (Oberlandesgericht [OLG] München, Urteil vom 22.11.2018, Az. 6 U 1331/18).