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  • · Nachricht · Kfz-Kosten

    Elektronisches Fahrtenbuch: Anlass der Fahrt sofort erfassen

    | Ein elektronisches Fahrtenbuch ( PP 07/2015, Seite 19 ) lässt sich bequem online führen. GPS-Fahrtenbuch-Lösungen versprechen die lückenlose Aufzeichnung aller relevanten Daten. Das alles reicht aber nicht, damit die Finanzverwaltung ein digital geführtes Fahrtenbuch anerkennt: Neben dem Bewegungsprofil müssen darin auch die Fahrtanlässe zeitnah erfasst werden ‒ so zumindest das Finanzgericht (FG) Niedersachsen in einem aktuellen Urteil vom 23.01.2019 (Az. 3 K 107/18, Abruf-Nr. 208370). |

     

    Für das FG reicht es nicht, dass ein technisches System die Fahrtwege unmittelbar elektronisch erfasst. Neben dem Bewegungsprofil müssten auch die Fahrtanlässe zeitnah erfasst werden. Eine technische Lösung, die nach Jahren noch Änderungen zulasse, könne nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden. Folglich wurde im konkreten Fall der geldwerte Vorteil für die private Kfz-Nutzung nach der „Ein-Prozent-Regelung“ ermittelt.

     

    MERKE | Der Kläger (und Nutzer des Fahrtenbuchs) will sich mit dem Urteil nicht abfinden und hat beim Bundesfinanzhof Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingereicht (Az. VI B 25/19). Die von ihm vorgelegten Fahrtenbücher würden nur vernachlässigbare kleinere Fehler und Folgefehler enthalten.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 2 | ID 45954080