27.01.2020 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Findige Unternehmen bieten Arbeitnehmern an, Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Bescheinigungen ohne Praxisbesuch und Arztkontakt per WhatsApp auszustellen. Solche AU-Bescheinigungen sind unlauter und verstoßen gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht (Landgericht [LG] Hamburg, Urteil vom 03.09.2019, Az. 406 HK O 56/19). Als Inhaber einer Physiotherapiepraxis sollten Sie solche AU-Bescheinigungen aber vor allem auch deshalb ablehnen, weil sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen.
25.01.2020 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Wenn Sie Familienmitglieder beschäftigen, können Sie die Beschäftigung als „normales“ abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder als familienhafte Mitarbeit ausgestalten. I. d. R. haben Familienmitglieder allein ...
24.01.2020 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Nach dem BKK-Gesundheitsreport 2019 sind Burn-out, depressive Verstimmungen und stressbedingte Leiden die zweithäufigste Ursache für Fehltage am Arbeitsplatz, muskulo-skelettale Erkrankungen stehen weiter auf Platz 1.
24.01.2020 · Fachbeitrag ·
Online-Banking
Wer TAN-Nrn. an Dritte herausgibt, handelt grob fahrlässig. Wird der Kontoinhaber dadurch Opfer eines Betrugs, hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz (Landgericht Köln, Urteil vom 10.09.2019, Az. 21 O 116/19).
23.01.2020 · Fachbeitrag ·
Unternehmerisches Denken
Welche Behandlungsbänke schaffe ich an? Welche Immobilie soll ich für meine Filiale anmieten? Welche Bewerberin stelle ich als Rezeptionskraft ein? Als Inhaber einer Physiotherapiepraxis stehen Sie immer wieder vor ...
21.01.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Nachdem die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) im Jahr 2017 die Ausgaben für Heilmittel zurückgefahren hatten, stieg der Behandlungsumsatz im Jahr 2018 kräftig an. Die Physiotherapie hatte am AOK-Gesamttopf einen ...
20.01.2020 · Fachbeitrag ·
Verbraucherschutz
Die neue Jahreszahl „2020“ sollte niemals abgekürzt, d. h. zweistellig als „20“ geschrieben werden. Davor warnen Verbraucherschützer und Polizeibehörden. Grund: Betrüger können die Jahreszahl manipulieren, indem sie am Ende zwei beliebige Ziffern anfügen. Ein Miet- oder Arbeitsvertrag kann z. B. auf diese Weise nachträglich geändert werden, dass er nicht ab dem 01.01. 20 , sondern z. B. schon ab dem 01.01. 20 18 gilt oder Gültigkeit eines Gutscheins kann theoretisch bis zum Jahr 2099 verlängert ...