20.07.2020 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Lässt eine gesetzliche Krankenkasse die vorgeschriebene Frist zur Entscheidung über den Leistungsantrag eines Versicherten verstreichen, gilt die beantragte Leistung als genehmigt (sog. Genehmigungsfiktion). Hatte das Bundesssozialgericht (BSG) den Leistungsanspruch bisher als endgültig angesehen, so gilt dieser jetzt nur noch vorläufig (BSG, Urteil vom 26.05.2020, Az. B1 KR 9/18 R). Zwar betrifft das Grundsatzurteil ein off-label verwendetes Medikament, es ist aber auch für Heilmittelerbringer relevant, da ...
20.07.2020 · Fachbeitrag ·
Gesundheitsdatenschutzrecht
Viele Physiopraxen nutzen für ihre Abrechnung externe Dienstleister (PP 01/2019, Seite 5). Bei der Weitergabe der zur Abrechnung erforderlichen Patientendaten müssen Therapeuten neben den Anforderungen des ...
16.07.2020 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Der GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Corona-Empfehlungen am 02.07.2020 erneut konkretisiert (Volltext online unter iww.de/s3899 ). Zudem hat der GKV-Spitzenverband zum 01.07.
16.07.2020 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Der GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Corona-Empfehlungen am 02.07.2020 erneut konkretisiert (Volltext online unter iww.de/s3899 ). Zudem hat der GKV-Spitzenverband zum 01.07.2020 die technische Anlage zur Datenübermittlung angepasst (Volltext online unter iww.de/s3900 , für Heilmittelerbringer relevant sind die Seiten 134 ff.).
14.07.2020 · Fachbeitrag ·
Forschung
Die aktuelle Studienlage reicht zzt. nicht aus, um den Nutzen der Physiotherapie bei der Behandlung eines Halswirbelsäulen-Syndroms (HWS) zu bewerten. Das stellten Forscher der Universität Witten/Herdecke in einem ...
14.07.2020 · Fachbeitrag ·
Elterngeld
Wenn ein Praxisinhaber einer schwangeren Mitarbeiterin verspätet den Lohn auszahlt, kann dies zu Einbußen beim Elterngeld führen. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber verurteilt werden, die Elterngelddifferenz als ...
10.07.2020 · Fachbeitrag ·
Abrechnung
Inhabern von Physiotherapiepraxen steht es frei, den mit der Coronapandemie verbundenen Hygiene-Mehraufwand bei Privat- und Beihilfepatienten selbst zu kalkulieren. Es gibt keine Festlegung auf 1,50 Euro pro Patientenkontakt. Die Erstattung durch private Krankenversicherer (PKVen) und Beihilfe ist jedoch i. d. R. auf 1,50 Euro begrenzt. Darauf weist der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV) auf seiner Website hin (Mitteilung vom 01.07.2020, online unter iww.de/s3882 ).