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  • · Fachbeitrag · Sozialrecht

    Kein Arbeitsunfall: Sturz auf Segway-Tour im Anschluss an eine Betriebsveranstaltung

    | Stürzt ein Arbeitnehmer auf einer freiwilligen Segway-Tour, die im Anschluss an eine Betriebsveranstaltung stattfindet, ist dies kein Arbeitsunfall (Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 10.01.2019, Az. L 3 U 175/13). |

     

    Geklagt hatte ein kaufmännischer Trainee eines mittelständischen Unternehmens. Er hatte im Anschluss an eine Betriebstagung an einer (freiwilligen) Segway-Tour teilgenommen und sich dabei das Bein gebrochen. Der Kläger verlangte die Feststellung als Arbeitsunfall und versuchte, diese vor Gericht durchsetzen. Das Gericht wies die Klage ab. Zwar seien auch betriebliche Aktivitäten gesetzlich unfallversichert, mit denen das Unternehmensinteresse gestützt werde, die Verbundenheit unter der Belegschaft zu fördern. Allerdings sei die Teilnahme an der Segway-Tour freiwillig und zeitlich vom offiziellen Tagungsprogramm abgegrenzt gewesen. Zudem habe sie nicht allen Beschäftigten offengestanden, sondern nur kaufmännischen Trainees. Daher bestehe kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

     

    MERKE | Ähnlich hatte schon das Hessische Landessozialgericht im Jahr 2014 zu einem Sturz auf einer betrieblichen Weihnachtswanderung geurteilt. Auch diese hatte nicht allen Beschäftigten offengestanden (PP 12/2014, Seite 13).

     
    Quelle: ID 46303067