28.05.2021 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Wenn Sie als Physiotherapeut Ihrer Belegschaft neben dem Gehalt zusätzliche Leistungen zukommen lassen, sollten Sie vermeiden, dass dabei Lohnsteuer anfällt (PP 05/2021, Seite 20). In diesem Zusammenhang sind Online-Weiterbildungsmaßnahmen nach § 3 Nr. 19 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, wenn sie Kenntnisse bzw. Fertigkeiten vermitteln, die ganz allgemein der Berufstätigkeit förderlich sein können (Oberfinanzdirektion [OFD] Frankfurt/Main, Verfügung vom 25.02.2021, Az. S 2342 A - 89 - St 210).
28.05.2021 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Immer wieder erleben alte Sportarten ein Revival und erblühen unter neuem Namen zum Fitnesstrend. Das gilt auch für das gute alte Seilspringen, das im 21. Jahrhundert unter dem Banner „Rope Skipping“ firmiert und ...
26.05.2021 · Nachricht ·
Studie
Fehlbelastungen des Knies nach Versorgung mit einer Total-Endoprothese (TEP) sind möglichst zu vermeiden. Experten der European Knee Associates (EKA) haben 120 EKA-Mitglieder online befragt und anhand der Ergebnisse ...
25.05.2021 · Fachbeitrag ·
Betriebliche Gesundheitsförderung
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Gesundheitsleistungen im Wert von bis zu 600 Euro p. a. steuerfrei zukommen lassen. Seit 01.01.2019 ist dafür eine Zertifizierung erforderlich – oder auch nicht (PP 01/2019, Seite 3). Nach über zwei Jahren schafft ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF; online unter iww.de/s4973 ) Klarheit für Arbeitgeber und Anbieter.
21.05.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Die Begriffe „Betriebliche Gesundheitsförderung“ (BGF) und „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) werden oft synonym verwendet. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass es sich auszahlt, in die Gesundheit der ...
20.05.2021 · Nachricht · Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuererklärung 2020 ist zusammen mit der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) und/oder L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) die neue Anlage ...
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20.05.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer betriebsinterne Corona-Schutzvorkehrungen konsequent missachtet und einen Kollegen bewusst anhustet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht [LAG] Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2021, Az. 3 Sa 646/20). In einer Physiopraxis wird ein solcher Fall vermutlich kaum vorkommen. Dennoch sind Mitarbeiter, die gegen die Maskenpflicht und andere Auflagen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) verstoßen, für Sie als Praxisinhaber ein Haftungsrisiko. Dieses Risiko können Sie minimieren, indem ...