26.08.2021 · Nachricht ·
Berufspolitik
Am 13.07.2021 hatte die Bundesschiedsstelle über das Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags zum 01.07.2021 entschieden (PP 08/2021, Seite 3). Knapp sechs Wochen später haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände – der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband – gegen Teile des Schiedsspruchs geklagt. Die Regelungen des neuen Rahmenvertrags und die ...
26.08.2021 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Einem wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Physiotherapeuten wurde zu Recht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut entzogen. Die Prognoseentscheidung über die berufsrechtliche ...
18.08.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Von den Nachwirkungen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 sind noch immer weite Teile Deutschlands und damit auch viele Physiotherapiepraxen betroffen. Selbst wenn die Praxis nicht zerstört wurde, ist ein ...
13.08.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsschutz
Alkoholismus zerstört Existenzen, beruflich wie privat. Beschäftigte Ihrer Praxis, die ein Alkoholproblem haben, gefährden zudem nicht nur den Praxiserfolg, sondern auch die Sicherheit Ihrer Patienten. Als Praxisinhaber sind Sie dafür verantwortlich, eine alkoholbezogene Störung in Ihrem Team zu erkennen, Betroffene anzusprechen und weitere Maßnahmen einzuleiten (PP 09/2021, Seite 18 ff.). Lesen Sie hier, was in diesem Zusammenhang Ihre Rechte und Pflichten als Praxisinhaber sind.
12.08.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsschutz
Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) waren im Jahr 2018 insgesamt drei Mio. Erwachsene von einer alkoholbezogenen Störung betroffen (Missbrauch oder Abhängigkeit). Das sind etwa vier ...
11.08.2021 · Fachbeitrag ·
Leistungserbringung
Frage: „Ich habe einen Patienten, der weder lesen noch schreiben kann, nach ärztlicher Verordnung behandelt. Der Patient hat jede Behandlungseinheit mit seiner Unterschrift, die aus einem Strich besteht, quittiert.
09.08.2021 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Unternehmer müssen erhaltene Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse versteuern (PP 05/2020, Seite 3). Die Beträge unterliegen zwar nicht der Umsatz steuer, erhöhen aber die steuerpflichtigen Betriebseinnahmen, sind einkommen- und ggf. gewerbesteuerpflichtig und daher in der Steuererklärung anzugeben (Jeweils Zeile 15 der Anlagen EÜR und Coronahilfen). Die Frage ist, ob die Corona-Soforthilfen dem vollen Steuersatz unterliegen oder ein ermäßigter Steuersatz infrage kommt.