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  • 04.01.2018 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Arbeitgeber übernimmt Fortbildungskosten der Mitarbeiter: Nicht in neue Stolperfalle tappen

    | Wenn Sie Fortbildungskosten für Ihre Mitarbeiter(innen) ganz oder zum Teil tragen, ist dies i. d. R. kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Auf eine Ausnahme weist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hin: Übernehmen Sie die Kosten nur unter der Bedingung, dass Ihr Mitarbeiter eine Prüfung besteht, stellt die Kostenübernahme Arbeitslohn dar. |