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  • 04.01.2018 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Arbeitgeber übernimmt Fortbildungskosten der Mitarbeiter: Nicht in neue Stolperfalle tappen

    Wenn Sie Fortbildungskosten für Ihre Mitarbeiter(innen) ganz oder zum Teil tragen, ist dies i. d. R. kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Auf eine Ausnahme weist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hin: Übernehmen Sie die Kosten nur unter der Bedingung, dass Ihr Mitarbeiter eine Prüfung besteht, stellt die Kostenübernahme Arbeitslohn dar.