10.07.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
Praxisinhaber, die Mitarbeitern zusätzlich zu Lohn oder Gehalt einen monatlichen Benzingutschein spendieren, müssen auf die Formalien achten, um nicht in die Lohnsteuerfalle zu tappen. Das lehrt eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Sachsen. Dort hatte ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für 8 Monate im Voraus Tankgutscheine ausgehändigt. Der einschränkende Hinweis, pro Monat nur einen Gutschein einzulösen, half nichts. In dem Fall ist die 44-Euro-Sachbezugssteuer-Freigrenze nicht nutzbar, die ...
02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Sachleistungen
Gerade in Großstädten und attraktiven Innenstadtlagen können Sie als selbstständiger Physiotherapeut Mitarbeiter an Ihre Praxis binden, wenn Sie ihnen kostenfreie oder verbilligte Parkplätze zur Verfügung stellen.
16.05.2018 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Nutzung von Fitnessstudios zahlen, ist das ein geldwerter Vorteil. Dieser fließt dem Arbeitnehmer auch dann monatlich zu, wenn Sie mit dem Studio einen Ein-Jahres-Vertrag geschlossen ...
02.05.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsausgaben
Vom Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Kühlpad, Massageball, Kalender mit Praxislogo bis hin zum hochwertigen Saunatuch – Werbegeschenke an Patienten und Kunden dienen – gerade in der Weihnachtszeit – auch in Physiotherapiepraxen der Kundenbindung und -gewinnung. Damit Sie die Kosten steuerlich abziehen können, müssen Sie bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. Die Geschenke an Ihre Patienten und Kunden sind ein beliebtes Feld für Betriebsprüfer. Denn bereits aus formalen Gründen kann der ...
29.03.2018 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Wenn es um die Steuer geht, sehen sich Physiotherapeuten in eigener Praxis i. d. R. als Freiberufler. Gewerbesteuer ist für sie kein Thema. Dabei kann gerade die Mitarbeit von angestellten Physiotherapeuten zur ...
14.02.2018 · Nachricht ·
Praxis-Pkw
Haben Sie im Jahr 2017 z. B. für Hausbesuche einen Praxis-Pkw genutzt, dürfen Sie die Kilometerkosten anhand der durchschnittlichen Kraftstoffpreise 2017 ermitteln, wenn Sie die Tankquittungen nicht mehr finden ...
17.01.2018 · Fachbeitrag ·
Abschreibung
Seit dem 01.01.2018 gelten bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) höhere Wertgrenzen. GWGs sind selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens wie z. B. Einrichtungsgegenstände, Laptops, Tablets, Telefone, Smartphones etc. PP gibt einen Überblick, was es zu beachten gilt.