30.04.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Die unter dem Stichwort „44-Euro-Grenze“ bekannten Sachleistungen sind ein beliebtes Instrument der Lohngestaltung – auch in Physiotherapiepraxen (PP 12/2018, Seite 15). Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren gleichermaßen von der ersparten Abgabenlast. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 13.04.2021 die nachgeordneten Behörden per Rundschreiben über die Abgrenzung von Geld- und Sachleistungen informiert (IV C 5 - S 2334/19/10007 :002). PP fasst zusammen, wie Sie als Praxisinhaber teure Dauerfehler ...
29.04.2021 · Fachbeitrag ·
Themenspezial
Gerade in einer Physiotherapiepraxis machen die Personalkosten den größten Anteil der Fixkosten aus. Um die damit verbundenen Lohnnebenkosten gering zu halten, bieten sich abgabenbegünstigte Gehaltsbestandteile an: z.
31.03.2021 · Fachbeitrag ·
Personal
Viele Physiotherapeuten beschäftigen in ihrer Praxis Familienangehörige. Sie übernehmen z. B. die Buchführung, bereiten die Belege für den Steuerberater vor oder pflegen die Grünfläche um die Praxis herum.
29.03.2021 · Fachbeitrag ·
Steuerstrafrecht
Wer seinen Steuerberater nur unvollständig mit steuerlich relevanten Informationen versorgt, muss u. U. mit einer Bestrafung wegen bedingt vorsätzlich begangener Steuerhinterziehung rechnen. Dies hat das Landgericht (LG) Osnabrück hervorgehoben (Urteil vom 04.03.2021, Az. 14 Ns 3/21). Der vorliegende Fall ist auch für niedergelassene Physiotherapeuten relevant.
10.03.2021 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für COVID-19-Tests seiner Arbeitnehmer, stellt dies keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Es sei nicht zu beanstanden, von einem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des ...
25.02.2021 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ...
23.02.2021 · Nachricht ·
Handwerkerleistungen
Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden, die ein Biber auf dem Wohngrundstück verursacht hat, sind als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig, nicht aber als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. Das hat der Bundesfinanzhof jüngst entschieden (Urteil vom 01.10.2020, Az. VI R 42/18).