15.09.2017 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: Ab und an haben Mitarbeiter mal ein Wehwehchen und lassen sich dann von Kollegen (Physiotherapeuten) kurz behandeln, wenn eine Lücke im Plan ist. Das geschieht ohne ärztliche Verordnung, was natürlich rechtlich bzw. für die Versicherung ein Problem darstellt. Wie kann ich Rechtssicherheit schaffen für den Fall, dass es doch mal zu negativen Reaktionen kommt?
13.09.2017 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Wenn ein angestellter Therapeut eine Patientin während der Behandlung sexuell belästigt, ist der Arbeitgeber nicht dafür haftbar zu machen. Das geht aus einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil des ...
24.08.2017 · Fachbeitrag ·
Freie Mitarbeit
Ein im OP-Bereich einer Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie ist i. d. R. abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das gilt auch dann, wenn er für mehrere Kliniken tätig ist ...
23.08.2017 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wenn ein Angestellter seinen Erholungsurlaub rechtzeitig beantragt, aber nicht gewährt bekommt, hat er nur Anspruch auf Schadenersatz in Urlaubstagen, nicht in Geld (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 16.05.2017, Az. 9 AZR 572/16).
18.08.2017 · Fachbeitrag ·
Freie Mitarbeit
Wenn ein Arbeitsgericht oder ein Sozialversicherungs-(SV-)Träger feststellt, dass einer Ihrer freien Mitarbeiter scheinselbstständig und damit SV-pflichtig ist (PP 08/2017, Seite 14), wird dieser zum Arbeitnehmer.
17.08.2017 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Stürzt ein Kind während einer ergotherapeutischen Behandlung aus geringer Höhe von einem Kletterberg, ist die behandelnde Ergotherapeutin nicht dafür haftbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 08.02.
02.08.2017 · Fachbeitrag ·
Freie Mitarbeiter
Seit 01.04.2017 gilt der § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) „Arbeitsvertrag“. Dieser regelt Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern innerhalb eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. Im Gesetzgebungsverfahren hat der Gesetzentwurf (PP 02/2016, Seite 3) noch einige Änderungen erfahren.