13.08.2018 · Nachricht · Arbeitsrecht
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Urlaubstag beträgt, ist der Anspruch weder auf volle Urlaubstage auf- noch auf volle Urlaubstage abzurunden, sofern nicht gesetzliche, tarif- oder arbeitsvertragliche Bestimmungen Abweichendes regeln. Es verbleibt bei dem Anspruch auf den bruchteiligen Urlaubstag (BAG 23.01.2018, Az. 9 AZR 200/17).
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06.08.2018 · Fachbeitrag ·
Therapeutische Auskunftspflichten
Hin und wieder verlangen Patienten die Einsicht in ihre Patientenakte oder sogar deren Herausgabe. Gründe können ein Umzug, die Überprüfung einer Behandlungsrechnung oder auch der Vorwurf eines Behandlungsfehlers ...
06.08.2018 · Nachricht · Abmahnung
Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht die private Handynummer geben. Die ständige Erreichbarkeit würde dem Ruhebedürfnis nach Feierabend zuwider laufen, worin eine unzulässige ...
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30.07.2018 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Werden medizinische Handlungsmethoden beworben und dabei Aussagen zur Wirksamkeit dieser Methoden gemacht, müssen diese wissenschaftlich gesichert sein. Andernfalls muss der Werbende nachweisen können, dass seine Aussagen zutreffen. Für die Craniosakrale Osteopathie fehlt ein solcher Wirkungsnachweis (Oberlandesgericht [OLG] Frankfurt am Main, Urteil vom 21.06.2018, Az. 6 U 74/17, das Urteil ist rechtskräftig). Das Urteil erging zwar gegen einen Arzt, ist aber auch für Physiotherapeuten relevant.
26.07.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 vollumfänglich gilt, hat unter den Physiotherapeuten für große Verunsicherung gesorgt. Sehr oft wird dabei diskutiert, ob Therapeuten bei einer ...
24.07.2018 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer eigenmächtig Urlaub nimmt und trotz Verbot durch den Arbeitgeber nicht zur Arbeit erscheint, muss mit einer Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht [LAG], Urteil vom 21.06.2018, Az. 8 Sa 87/18).
24.07.2018 · Nachricht · Sozialversicherung
Ein Physiotherapeut, der lediglich die Praxisräume eines Kollegen nutzt, um seine Patienten zu behandeln, aber ansonsten weisungsfrei ist, übt keine abhängige Beschäftigung, sondern eine selbstständige Tätigkeit aus. Er unterliegt folglich nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte ist für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nicht zwingend erforderlich (SG Landshut, Urteil vom 09.05.2018, Az. S 1 BA 1/18, Abruf-Nr. ...
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