03.05.2019 · Fachbeitrag ·
Erbrecht
Die Erben eines verstorbenen iCloud-Nutzers haben Anspruch darauf, dass Apple ihnen Zugang zu dem Internetdienst gewährt (Landgericht [LG] Münster, Urteil vom 24.04.2019, Az. 014 O 565/18). Das Urteil führt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) konsequent fort. Der BGH hatte am 12.07.2018 entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Facebook-Nutzers Anspruch auf den Zugang zum Facebook-Account des Verstorbenen haben (Az. III ZR 183/17).
03.05.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Ein Therapeut, der die Praxis verlässt, verursacht kurzfristig einen wirtschaftlichen Verlust. Sofern der Therapeut nicht sofort ersetzt werden kann, muss die Praxis weniger Therapiestunden anbieten und generiert ...
27.04.2019 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherungsrecht
Ein selbstständig tätiger Personal Trainer, der ausschließlich Einzelkunden betreut, übt eine im Wesentlichen beratende und keine lehrende Tätigkeit aus. Er ist damit nicht versicherungspflichtig in der ...
24.04.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (PP 05/2019, Seite 6) ist nur eine von mehreren Maßnahmen, mit denen Sie sich davor schützen, dass ein ausgeschiedener Therapeut als Wettbewerber Ihrer Physiopraxis auftritt. Mindestens ebenso wichtig sind eine transparente Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern, Schutz von Praxis-Know-how und nach Kündigung des Mitarbeiters zeitnahe gezielte Patienten-/Kundenbindungsmaßnahmen.
23.04.2019 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Nach §§ 140a ff. Sozialgesetzbuch (SGB) V können gesetzliche Krankenkassen mit Berufsverbänden von Leistungserbringern integrierte Versorgungsverträge (IV-Verträge) schließen. Im Falle der Heileurythmisten ...
10.04.2019 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Im Lauf des Monats Mai 2019 soll das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG; PP 04/2019, Seite 3) in Kraft treten. Das Gesetz soll für eine schnellere Vergabe von Arztterminen an gesetzlich versicherte Patienten ...
04.04.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Wenige Themen haben seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für so viel Verunsicherung gesorgt, wie der Umgang mit Fotos, die Personen zeigen. Dabei ist die Problematik nicht neu. Wer Fotos ohne ausreichende Einwilligung veröffentlicht – sei es im Internet, in der Praxis oder in Printmedien –, kann sich Schadenersatzansprüchen der abgebildeten Personen und Bußgeldern ausgesetzt sehen. Es ist daher immer gut abzuwägen, ob bzw. welche Fotos veröffentlicht werden sollen. In jedem Fall sollte die ...