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  • 04.02.2019 · Nachricht · Berufsrecht

    Keine Entscheidung des BSG: Die Raumhöhe bleibt eine Streitfrage

    | Die Frage, wann eine Praxiszulassung an der Raumhöhe scheitert, bleibt weiter offen: Am 20.04.2017 hatte das Landessozialgericht (LSG) Thüringen eine starre Raumhöhe für „nicht mehr zeitgemäß“ erklärt (Az. L 6 KR 936/14). Die beklagte Krankenkasse hatte daraufhin Revision eingelegt (Az. B 3 KR 16/17 R; PP 08/2018, Seite 8). Das Bundessozialgericht (BSG) hat das Verfahren vor dem Termin am 20.12.2018 im Wege eines Vergleichs bzw. durch eine überstimmende Erklärung der Erledigung in der Hauptsache beendet. |