10.01.2020 · Fachbeitrag ·
Recht
Wer einen Fitnessstudiovertrag aus „gesundheitlichen Gründen“ kündigt, muss belegen können, um welche Gründe es sich genau handelt. Ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die kündigende Person gesundheitlich nicht in der Lage ist, das Trainingsangebot zu nutzen, reicht dafür nicht aus (Amtsgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 25.09.2019, Az. 31 C 2619/19).
10.01.2020 · Nachricht ·
Entgeltfortzahlung
Die gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auf sechs Wochen begrenzt (s. u.). Arbeitnehmern entsteht nur dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch, wenn sie nachweisen können, dass nach Ende der ersten ...
06.01.2020 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Ein Schadenersatzanspruch nach § 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt voraus, dass dem Betroffenen tatsächlich ein Schaden entstanden ist (Amtsgericht [AG] Bochum, 11.03.2019, Az. 65 C 485/18).
06.01.2020 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Website-Betreiber dürfen Cookies nur verwenden, wenn der Website-Besucher vorher aktiv eingewilligt hat (Europäischer Gerichtshof [EuGH], Urteil vom 01.10.2019, Az. C-673/17; PP 11/2019, Seite 15). Nach Auffassung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht gilt das Urteil auch für statistische Analyse-Tools zum Nutzerverhalten (z. B. Google Analytics). Betreiber dürfen sie nur verwenden, sofern sie die rechtlichen Vorgaben einhalten. Physiotherapeuten, die solche Tools nutzen, sind gut beraten, sich ...
10.12.2019 · Fachbeitrag ·
Schadenersatz
Während z. B. nach einem Unfall leicht verletzte Abrechnungskräfte z. T. noch einfache sitzende Tätigkeiten verrichten können, fällt selbst ein leicht verletzter Physiotherapeut i. d. R. komplett aus.
09.12.2019 · Fachbeitrag ·
Kooperationen
Um sich im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) als Anbieter zu positionieren, können Sie als selbstständiger Physiotherapeut u. a. mit sog. Verbundsystemen kooperieren: Sie stellen nur Ihre Praxisräume als ...
06.12.2019 · Fachbeitrag ·
Digitalisierung
Am 07.11.2019 hat der Deutsche Bundestag das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) beschlossen ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 45960006 ). Ziel des Gesetzes ist zum einen, über mehr Digitalisierung die Patienten besser versorgen zu können. Zum anderen sollen Krankenkassen und Leistungserbringer über die Telematik-Infrastruktur (TI) enger miteinander vernetzt werden. Für Physiotherapeuten bleibt die Teilnahme an der TI (vorerst) freiwillig.