09.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Frage: „Wir haben eine Frage zur Handhabung anfallender Überstunden (Plusstunden) und Unterstunden (Minusstunden): Einer unserer Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche. Auftragsbedingt konnte er entweder früher gehen oder später zur Arbeit kommen. Somit entstanden bei dem Mitarbeiter zwölf Unterstunden (Minusstunden). Sind wir als Arbeitgeber berechtigt, Plus- und Minusstunden miteinander zu verrechnen?“
03.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wenn Rechtsfragen zwischen Praxisinhaber und Mitarbeitern ungeklärt sind, kann die schönste Zeit im Jahr zum Albtraum werden. Das gilt nicht nur für den An-/Verkauf von Urlaubstagen ( iww.de/pp , Abruf-Nr.
23.02.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Mit dem Obstkorb am Arbeitsplatz (PP 04/2022, Seite 17 f.) locken Arbeitgeber schon lange keine Beschäftigten mehr. Was sich die meisten wirklich wünschen, ist die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel gestalten zu ...
17.02.2023 · Nachricht ·
AGG
Lehnt ein Fitnessstudio die Mitgliedschaft einer Person mit Sinti-Namen ab, liegt eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor. Die abgelehnte Person hat in diesem Fall nach § 21 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung (Amtsgericht [AG] Neumünster, Urteil vom 18.11.2022, Az. 39 C 305/22).
15.02.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit (AU) auszugehen. Eine fristlose ...
14.02.2023 · Nachricht ·
Kündigungsrecht
Der eigenmächtige weisungswidrige Antritt einer Pause kann unter dem Gesichtspunkt der beharrlichen Arbeitsverweigerung gegebenenfalls eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Legt der Arbeitnehmer ...
31.01.2023 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Der Zweck von Fitnessstudioverträgen liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung zur Erreichung bestimmter Fitnessziele und/oder zur Erhaltung von Fitness und Gesundheit. Die dafür notwendigen Mittel konnten Fitnessstudios während des Corona-Lockdowns nicht bereitstellen. Wenn Kunden im Lockdown ihre Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio daher nicht nutzen konnten, muss der Studiobetreiber die entrichteten Mitgliedsbeiträge auf Verlangen zurückerstatten. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Klage eines ...