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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Urlaubszeiten planen, gewähren und berechnen: Rechtsfragen rund um die schönste Zeit im Jahr

    | Wenn Rechtsfragen zwischen Praxisinhaber und Mitarbeitern ungeklärt sind, kann die schönste Zeit im Jahr zum Albtraum werden. Das gilt nicht nur für den An-/Verkauf von Urlaubstagen ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 49201750 ) Wann verfallen Urlaubsansprüche? Wie sind Urlaubszeiten zu berechnen? Welchen Urlaubsanspruch haben Mitarbeiter bei Kurzarbeit? Darf ich als Praxisinhaber Betriebsferien anordnen? Beiträge, die diese und andere Fragen beantworten, fasst dieses Themenspezial zusammen. |

     

    • Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen (PP 02/2023, Seite 2; Abruf-Nr. 49018175)
    • Urlaub verjährt nur, wenn der Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt wird (Beitrag online vom 21.12.2022, Abruf-Nr. 48966176)
    • EuGH: Urlaubsanspruch verjährt nur nach eindeutigem Hinweis durch den Arbeitgeber (PP 11/2022, Seite 5)
    • Quarantäne ist nicht gleich AU ‒ keine Nachgewährung von Urlaubstagen (PP 03/2022, Seite 7)
    • BAG: Kurzarbeit Null ‒ Arbeitgeber darf Urlaubsanspruch kürzen (PP 03/2022, Seite 2, Abruf-Nr. 47975487)
    • Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne (Beitrag online vom 18.01.2022, Abruf-Nr. 47932214
    • „Ich kann ja noch krank werden!“ ‒ Erpresserische Drohung rechtfertigt fristlose Kündigung (PP 11/2021, Seite 7)
    • Kurzarbeit Null ‒ Arbeitgeber darf Urlaub anteilig kürzen (PP 05/2021, 47299516)
    • Nicht genommener Urlaub kann teuer werden ‒ informieren Sie Ihre Mitarbeiter! (PP 12/2018, Seite 8)
    • Urlaubsansprüche von weniger als einem halben Tag sind weder auf- noch abzurunden (Beitrag online vom 13.08.2018, Abruf-Nr. 45423134)
    • Eigenmächtige Urlaubsverlängerung wegen „geschenkter“ Urlaubsreise ‒ Kündigung rechtens (Beitrag online vom 24.07.2018, Abruf-Nr. 45402972)
    • Angestellter im bestehenden Arbeitsverhältnis hat keinen Anspruch auf Auszahlung seines Urlaubs (PP 09/2017, Seite 2, Abruf-Nr. 44848568)
    Quelle: Ausgabe 03 / 2023 | Seite 10 | ID 49205369