21.04.2023 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Der Weg zum Postbriefkasten, um eine Arbeitsunfähigkeits-(AU-)
Bescheinigung an den Arbeitgeber zu übersenden, unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) auf die Revision einer Krankenkasse hin entschieden. Die Berufsgenossenschaft muss der Krankenkasse daher Kosten für Krankenbehandlung und geleistetes Krankengeld erstatten (BSG, Urteil vom 30.03.2023, Az. B 2 U 1/21 R, Abruf-Nr. 234487 ).
20.04.2023 · Fachbeitrag ·
Teilzeit
Auch in Physiotherapiepraxen mit unterschiedlicher Patientenauslastung kann Arbeit auf Abruf ein Modell für Teilzeit-Beschäftigungsverhältnisse sein. Diese Arbeitszeitgestaltung führt in der Praxis allerdings immer ...
14.04.2023 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Viele Unternehmen nehmen an sportlichen Events wie z. B. Firmenläufen teil. Wichtig zu wissen: Wenn sich ein Mitarbeiter dort verletzt, wird das nicht als Berufsunfall gewertet. Die Klage einer Angestellten, die an ...
13.04.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Arbeitsverhältnisse schriftlich gekündigt werden. Für Sie als Praxisinhaber bedeutet das: Sie müssen die Kündigung eigenhändig unterzeichnen. Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es indes nicht darauf an, ob die Unterschrift leserlich ist (Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.10.2022, Az. 3 Sa 79/22). Gegen das Urteil ist mittlerweile Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) anhängig (Az. 1 AZN 7/23).
28.03.2023 · Fachbeitrag ·
Sonderzahlung
Auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen – so auch Physiopraxen – können Regelungen gelten, wonach Beschäftigte mit Vollendung einer bestimmten Beschäftigungszeit eine Prämie erhalten.
24.03.2023 · Fachbeitrag ·
Rahmenvereinbarungen
Zum 01.04.2023 tritt für Physiotherapeuten ein neuer Rahmenvertrag mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Kraft (online unter iww.de/s7824 ). Die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände – der ...
21.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Nach § 17 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) genießen Schwangere Kündigungsschutz. Für Sie als Praxisinhaber ist es daher wichtig zu wissen, ab wann das Kündigungsverbot überhaupt greift. Hierzu hat sich nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) geäußert und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt: Es bleibt bei einer Schonfrist von 280 Tagen vor der Entbindung (Urteil vom 24.11.2022, Az. 2 AZR 11/22, Abruf-Nr. 233440 ).