03.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wenn Rechtsfragen zwischen Praxisinhaber und Mitarbeitern ungeklärt sind, kann die schönste Zeit im Jahr zum Albtraum werden. Das gilt nicht nur für den An-/Verkauf von Urlaubstagen ( iww.de/pp , Abruf-Nr. 49201750 ) Wann verfallen Urlaubsansprüche? Wie sind Urlaubszeiten zu berechnen? Welchen Urlaubsanspruch haben Mitarbeiter bei Kurzarbeit? Darf ich als Praxisinhaber Betriebsferien anordnen? Beiträge, die diese und andere Fragen beantworten, fasst dieses Themenspezial zusammen.
23.02.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Mit dem Obstkorb am Arbeitsplatz (PP 04/2022, Seite 17 f.) locken Arbeitgeber schon lange keine Beschäftigten mehr. Was sich die meisten wirklich wünschen, ist die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit flexibel gestalten zu ...
17.02.2023 · Nachricht ·
AGG
Lehnt ein Fitnessstudio die Mitgliedschaft einer Person mit Sinti-Namen ab, liegt eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor. Die abgelehnte Person hat in diesem Fall nach § 21 ...
15.02.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Meldet sich eine Arbeitnehmerin bei ihrem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer „Wild Night Ibiza Party“ teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit (AU) auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann in diesem Fall gerechtfertigt sein (Arbeitsgericht [ArbG] Siegburg, Urteil vom 16.12.2022, Az. 5 Ca 1200/22).
14.02.2023 · Nachricht ·
Kündigungsrecht
Der eigenmächtige weisungswidrige Antritt einer Pause kann unter dem Gesichtspunkt der beharrlichen Arbeitsverweigerung gegebenenfalls eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Legt der Arbeitnehmer ...
31.01.2023 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Der Zweck von Fitnessstudioverträgen liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung zur Erreichung bestimmter Fitnessziele und/oder zur Erhaltung von Fitness und Gesundheit. Die dafür notwendigen Mittel konnten ...
31.01.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen den Urlaub nicht nehmen konnte, erlischt nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn Sie als Arbeitgeber ihm rechtzeitig ermöglicht haben, seinen Urlaub zu nehmen. Dies geht aus § 7 Abs. 1 und 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hervor (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 20.12.2022, Az.9 AZR 245/19, Abruf-Nr. 232935 ). Zum Verfall ...