14.04.2023 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Viele Unternehmen nehmen an sportlichen Events wie z. B. Firmenläufen teil. Wichtig zu wissen: Wenn sich ein Mitarbeiter dort verletzt, wird das nicht als Berufsunfall gewertet. Die Klage einer Angestellten, die an einem Firmenlauf auf Inlineskates teilgenommen und sich dort bei einem Sturz verletzt hatte, blieb ohne Erfolg (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.03.2023, Az. L 3 U 66/21, Abruf-Nr. 234577 ).
13.04.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Arbeitsverhältnisse schriftlich gekündigt werden. Für Sie als Praxisinhaber bedeutet das: Sie müssen die Kündigung eigenhändig unterzeichnen. Für die Wirksamkeit ...
28.03.2023 · Fachbeitrag ·
Sonderzahlung
Auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen – so auch Physiopraxen – können Regelungen gelten, wonach Beschäftigte mit Vollendung einer bestimmten Beschäftigungszeit eine Prämie erhalten.
24.03.2023 · Fachbeitrag ·
Rahmenvereinbarungen
Zum 01.04.2023 tritt für Physiotherapeuten ein neuer Rahmenvertrag mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Kraft (online unter iww.de/s7824 ). Die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände – der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und der VDB-Physiotherapieverband – hatten diesen gemeinsam mit dem DGUV-Spitzenverband ausgehandelt.
21.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Nach § 17 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) genießen Schwangere Kündigungsschutz. Für Sie als Praxisinhaber ist es daher wichtig zu wissen, ab wann das Kündigungsverbot überhaupt greift. Hierzu hat sich nun das ...
13.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Arztbesuch während der Arbeitszeit ist gerade in kleineren Betrieben wie Physiopraxen nicht immer einwandfrei geklärt. So kommt es zu Streitigkeiten, wenn es um Nachsorge-, Routinecheck- oder Impftermine während ...
09.03.2023 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Frage: „Wir haben eine Frage zur Handhabung anfallender Überstunden (Plusstunden) und Unterstunden (Minusstunden): Einer unserer Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche. Auftragsbedingt konnte er entweder früher gehen oder später zur Arbeit kommen. Somit entstanden bei dem Mitarbeiter zwölf Unterstunden (Minusstunden). Sind wir als Arbeitgeber berechtigt, Plus- und Minusstunden miteinander zu verrechnen?“