29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Heilmittelkatalog
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Ärzte bei der Verordnung von Heilmitteln die zulässigen Höchstmengen zu beachten haben. Darüber hinausgehende Behandlungen bekommen die Leistungserbringer selbst dann nicht bezahlt, wenn der Arzt diese verordnet hat. Eine entsprechende Klage eines Physiotherapeuten auf Vergütung seiner Leistung wurde daher abgewiesen (Az: B 1 KR 23/20 R).
27.03.2012 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Tritt ein Mitarbeiter mit dem Wunsch nach einer schriftlichen Beurteilung an den Therapeuten heran, muss sich dieser zwangsläufig zwei Fragen stellen: Hat der betreffende Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf ...
19.03.2012 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Bisher galt, dass der Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit unbegrenzt fortbesteht. Damit ist nun Schluss. Urlaubsansprüche können bei durchgehender Krankheit nur bis zu 15 Monate nach ...
28.02.2012 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz [GKV-VStG]) ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Das Gesetz ändert einige Vorschriften im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Auch der Heilmittelbereich ist leider von dem Gesetz betroffen.
27.02.2012 · Fachbeitrag ·
Kostenrecht
Heilmittelrichtlinie (HMR) und Heilmittelkatalog (HMK) sind für Sie als Therapeut das A und O für Ihre Vergütung. Denn nur Heilmittel, die als verordnungsfähig im Heilmittelkatalog aufgeführt sind, werden von den ...
27.02.2012 · Fachbeitrag ·
Kostenrecht
Obwohl eine 77-jährige Frau ein Rezept ihres Arztes für rhythmische Massage hatte, musste sie die Kosten der Behandlung selbst bezahlen. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Hessen und bestätigt damit die ...
27.02.2012 · Fachbeitrag ·
Versorgungsstrukturgesetz
Seit Jahren beteiligen sich niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen entweder direkt oder über nahe Angehörige als Gesellschafter an Physiotherapieeinrichtungen. Diese Praxis könnte durch eine Reihe von Neuerungen durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz zukünftig zu Problemen sowohl für die beteiligten Ärzte als auch für die Physiotherapeuten führen.