27.07.2011 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg macht es möglich: Wer sich in der EU Therapeut nennt, darf auch in Deutschland als Therapeut arbeiten. Und dies gilt unabhängig davon, ob die in einem EU-Staat abgeschlossene Ausbildung mit der in Deutschland gleichwertig ist oder ob es sich um eine völlig andere Ausbildung handelt. Einzige Voraussetzung ist, dass die Ausbildung den Therapeuten berechtigt, im „Ausbildungsstaat“ den entsprechenden Beruf auszuüben und eine vergleichbare ...
15.07.2011 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Insbesondere größere Therapiepraxen beschäftigen Therapeuten häufig auch als freie Mitarbeiter. In Ausgabe 7/2011 hat Ihnen PP daher anhand einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) ...
06.07.2011 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Fehlendes Sehvermögen macht es nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz unmöglich, als Heilpraktiker zu arbeiten. Das Gericht hat die die Klage eines blinden Physiotherapeuten auf Zulassung zur ...
29.06.2011 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer Frau durch das Landgericht (LG) Frankfurt am Main bestätigt, die ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz die sogenannte Synergetik-Methode angeboten hat (Urteil vom 22.6.2011, Az: 2 StR 580/10). Die Vorinstanz hatte die Angeklagte wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde in elf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.
15.06.2011 · Fachbeitrag ·
Praxiskosten
Die GEZ versucht immer wieder, bei Selbstständigen für den beruflich genutzten PC Rundfunkgebühren zu kassieren. Das Argument: Mit einem PC könnten Radio- und Fernsehsendungen empfangen werden.
14.06.2011 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Im Gegensatz zu den meisten anderen europäischen Ländern verfügt Deutschland über keine Einwohnerversicherung. Nicht jeder Bürger ist also krankenversichert, jeder Einzelne muss sich um seine Krankenversicherung ...
26.05.2011 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers bei dem betreffenden Arbeitgeber nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 6.4.2011, Az: 7 AZR 716/09, Abruf-Nr: 111301 ).