26.04.2012 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Unter einem Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, versteht man im Arbeitsrecht die Möglichkeit des Arbeitgebers, Arbeitnehmern auf Grundlage des Arbeitsvertrags und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Weisungen zu erteilen. Diese Weisungen bedürfen nicht der Zustimmung des Arbeitnehmers. Allerdings kann das Weisungsrecht nicht uneingeschränkt ausgeübt werden. Zum Schutz des Arbeitnehmers unterliegt es strengen Grenzen.
26.04.2012 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Wer seine Mitarbeiter unter geänderten Vertragsbedingungen beschäftigen möchte, kann ihnen eine Änderungskündigung zustellen. Damit diese rechtskräftig wird, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein.
05.04.2012 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber ...
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Das grundgesetzlich geschützte Recht der Berufsfreiheit erlaubt Ihnen den Betrieb mehrerer Praxen. Theoretisch können Sie beliebig viele Praxen betreiben, sofern Sie ausreichend Patienten und ausgebildete Therapeuten haben. Sie müssen aber besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, zumindest dann wenn Sie auch gesetzlich versicherte Patienten therapieren wollen.
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Strafrecht
Es kommt regelmäßig vor, dass das Ausstellungsdatum von Heilmittelverordnungen geändert werden muss. So zum Beispiel bei chronisch kranken Patienten, bei denen die Therapie fortgeführt, die Verordnung aber aus ...
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
In den Ausgaben 1 und 11/2011 hat PP ausführlich darüber berichtet, unter welchen Voraussetzungen Masseure und medizinische Bademeister auch nach dem Inkrafttreten des Podologengesetzes podologische Leistungen ...
29.03.2012 · Fachbeitrag ·
Heilmittelkatalog
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Ärzte bei der Verordnung von Heilmitteln die zulässigen Höchstmengen zu beachten haben. Darüber hinausgehende Behandlungen bekommen die Leistungserbringer selbst dann nicht bezahlt, wenn der Arzt diese verordnet hat. Eine entsprechende Klage eines Physiotherapeuten auf Vergütung seiner Leistung wurde daher abgewiesen (Az: B 1 KR 23/20 R).