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  • · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Gerichtsurteil erleichtert Therapeuten aus der EU den Zugang zum deutschen Therapeutenmarkt

    von RA Ralph Jürgen Bährle, Mannheim/Nothweiler

    | Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg macht es möglich: Wer sich in der EU Therapeut nennt, darf auch in Deutschland als Therapeut arbeiten. Und dies gilt unabhängig davon, ob die in einem EU-Staat abgeschlossene Ausbildung mit der in Deutschland gleichwertig ist oder ob es sich um eine völlig andere Ausbildung handelt. Einzige Voraussetzung ist, dass die Ausbildung den Therapeuten berechtigt, im „Ausbildungsstaat“ den entsprechenden Beruf auszuüben und eine vergleichbare Berufsbezeichnung zu führen ( Beschluss vom 1.4.2011, Az: 8 LA 104/10 ). |

    Mit einem Studium der Sportpädagogik und Bewegungsrehabilitation zur zertifizierten Physiotherapeutin

    Im entschiedenen Fall hatte eine Frau in Lettland ein Studium in Sportpädagogik und Bewegungsrehabilitation abgeschlossen und nachgewiesen, dass sie seit 1997 als zertifizierte Physiotherapeutin in einer lettischen Klinik tätig war. Sie legte neben zahlreichen weiteren Nachweisen über ihre Berufstätigkeit

     

    • ein Zertifikat aus dem Jahr 2005 vor, in dem ihr bescheinigt wurde, dass sie eine wiederholende Zertifizierungsprüfung des Physiotherapeutenverbandes (Lettland) bestanden hat und berechtigt ist, in Lettland als Physiotherapeutin zu praktizieren sowie