01.12.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Ab dem 01.01.2021 wird der neue Verordnungsvordruck offiziell Gültigkeit erlangen – zeitgleich mit Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinien für Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Der Verordnungsvordruck für die zahnärztliche Versorgung mit Heilmitteln ändert sich nur dahingehend, dass die Felder „Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalls“ wegfallen. Der Verordnungsvordruck der Vertragsärzte hingegen bekommt ein neues Gewand. Wichtig: Es gibt ab Januar 2021 nur noch einen Vordruck ...
24.11.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Am 01.01.2020 soll die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in Kraft treten. In einem IWW-Webinar aus der Reihe „Abrechnung für Physiotherapeuten“ beantwortete der Referent Stefan Stihler am 18.09.
02.11.2020 · Fachbeitrag ·
Beschlüsse
Im Rahmen der Coronapandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 30.10.2020 erneut Sonderregelungen für Heilmittelerbringer beschlossen (online unter iww.de/s4236 ). Diese sind vorerst befristet bis zum 31.01.
21.10.2020 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Am 01.01.2021 tritt die neue Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) in Kraft. Die Richtlinie bringt viele Erleichterungen, birgt aber auch Fehlerpotenzial. Digitale Werkzeuge und Arbeitsprozesse können Ihnen die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen enorm erleichtern. Wie das gelingt, erfahren Sie in dem IWW-Webinar am 11.12.2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr.
13.10.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Zwar tritt die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) nun erst am 01.01.2021 in Kraft, aber ihr Inhalt beschäftigt Physiotherapeuten bereits jetzt. In einem PP-Webinar aus der Reihe „Abrechnung für ...
07.10.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Zwar tritt die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) nun erst am 01.01.2021 in Kraft, aber ihr Inhalt beschäftigt Physiotherapeuten bereits jetzt. In einem PP-Webinar aus der Reihe „Abrechnung für ...
05.10.2020 · Fachbeitrag ·
Heilmittelverordnung
Die Änderung der Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) zum 01.01.2021 sieht u. a. einen neuen Verordnungsvordruck vor. Offenbar sind in einzelnen Physiopraxen schon jetzt Verordnungen auf Vordrucken aufgetaucht, die erst ab dem 01.01.2021 gültig sind. Das berichten der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. und PHYSIO-DEUTSCHLAND übereinstimmend auf ihren Websites.