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  • · Fachbeitrag · Abrechnung

    SHV: Praxen sind frei, Hygiene-Mehraufwand bei Privat- und Beihilfepatienten selbst zu kalkulieren

    | Inhabern von Physiotherapiepraxen steht es frei, den mit der Coronapandemie verbundenen Hygiene-Mehraufwand bei Privat- und Beihilfepatienten selbst zu kalkulieren. Es gibt keine Festlegung auf 1,50 Euro pro Patientenkontakt. Die Erstattung durch private Krankenversicherer (PKVen) und Beihilfe ist jedoch i. d. R. auf 1,50 Euro begrenzt. Darauf weist der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV) auf seiner Website hin (Mitteilung vom 01.07.2020, online unter iww.de/s3882 ). |

     

    Auf Nachfrage der Redaktion hat Heinz-Christian Esser, Geschäftsführer des SHV, die o. g. Mitteilung wie folgt konkretisiert: Die Regel, dass Heilmittelerbringer die Höhe Ihrer Vergütung frei vereinbaren können, gilt schon immer. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt das ortsübliche Entgelt. I. d. R. sind das 120 bis 130 Prozent der beihilfefähigen Höchstbeträge. Die Zusage des PKV-Verbands (1,50 Euro pro Behandlungstermin) gilt seit Beginn der Pandemie und vor allem für alle noch nicht abgerechneten Verordnungen.

     

    MERKE | Vom 05.05. bis zum 30.09.2020 dürfen Physiotherapeuten für vertragsärztliche Verordnungen die Heilmittel-Positionsnr. 29944 als Hygienepauschale i. H. v. 1,50 Euro zusätzlich abrechnen. Für PKVen und Beihilfe gilt eine Hygienepauschale in gleicher Höhe. In einer Pressemitteilung vom 05.05.2020 hatte der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK) den Betrag von 1,50 Euro als „völlig unzureichend“ bezeichnet (PP 06/2020, Seite 3).

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2020 | Seite 1 | ID 46746870